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Lkw-Maut beschäftigt weiter die Gerichte

OVG Münster muss nach einer Entscheidung des BVG Leipzig erneut die Mautabgabe für kleinere und größere Lkws verhandeln

Mautabgabe

Mautabgabe für kleinere und größere Lkws

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster muss sich wieder mit der Frage beschäftigen, ob der Unterschied zwischen der Mautabgabe für kleinere und größere Lkws zu gering ist.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig verwies die Klage eines Fuhrunternehmers zur erneuten Prüfung zurück an das OVG Münster. Der Mann hatte die Zahlung von 22,43 Euro verweigert, weil in der Mauthöheverordnung die Sätze nicht „sachgerecht“ festgelegt seien. Dass sich die Mautsätze für kleinere Lkws mit bis zu drei Achsen und größere mit vier und mehr Achsen nur minimal unterschieden, sei nicht angemessen.

Die Bundesverwaltungsrichter legten fest, dass sich die Richter in Münster noch einmal genauer mit dieser Frage beschäftigen müssen.

Vor dem OVG Münster hatte der Fuhrunternehmer lediglich einen Betrag von zwei Cent erstritten, weil bei der Abrechnung nicht ganz rechtmäßig gerundet worden sei. In einem ähnlichen Verfahren waren einem niederländischen Blumengroßhändler 2,52 Euro zugesprochen worden.

Auch vor dem Bundesverwaltungsgericht spielten diese Mini-Erstattungen eine Rolle, weil der Staat sie nicht akzeptieren wollte und dazu Revision eingelegt hatte. An den Erstattungen sei aber nichts zu bemängeln, entschieden die Bundesverwaltungsrichter.

Quelle: fernfahrer.de; EuroTransportMedia Verlags- und Veranstaltungs- GmbH, Handwerkstraße 15, 70565 Stuttgart

Über das Urteil des OVG Münster hatte das Lasiportal bereits berichtet:
>> Lkw-Maut rechtlich einwandfrei

Weitere Infos zu dieser Thematik gibt’s ebenfalls im Lasiportal:
>> Maut-Buchung im Internet hat Risiken

>> Lkw-Maut kommt jetzt doch auch auf vierspurigen Bundesstraßen

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