Fahrer muss auf Verlademängel hinweisen
Urteil des Oberlandesgerichts Hamm / Verantwortung aller Beteiligten Eine Spedition muss bei einem offensichtlichen Verlademangel 50 Prozent vom Schaden tragen, der während des Transports aufgetreten ist. Das gilt auch dann, wenn die Spedition die Verladung nicht unmittelbar vorgenommen hat. Auf dies Urteil des Oberlandesgericht Hamm weist die Deutsche Anwaltshotline hin (AZ: 18 U 126/11). Im […]