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Unsachgemäßes Beladen eines Lkws

Aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Köln zu Beschädigungen beim Ladevorgang

Ein selbstständiger Schrotthändler war Auslöser für das Urteil des OLG Köln zu Beschädigungen beim Beladen eines Lkws (Foto: Archiv)

Ein selbstständiger Schrotthändler war Auslöser für das Urteil des OLG Köln zu Beschädigungen beim Beladen eines Lkws (Foto: Archiv)

Wenn ein am Straßenrand parkender Pkw beim Beladen eines Lkws von der Ladung beschädigt wird und macht sich der Lkw-Fahrer samt Laster dann aus dem Staub, ohne sich um den Schaden am Auto zu  kümmern, dann handelt es sich um den strafbaren Tatbestand der Unfallflucht.

Dafür ist ohne Belang, ob der den Schaden verursachende Gegenstand vom Lkw wieder heruntergefallen ist oder gerade erst aufgeladen werden sollte. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Köln entschieden (Az. III-1 RVs 138/11).

Danach ist „das Beladen  und Entladen von haltenden Fahrzeugen  verkehrsbezogener Teil des ruhenden Verkehrs, wenn ein innerer Zusammenhang mit der Funktion eines Kraftfahrzeuges als Transportmittel besteht“.
Auch ein Wegrutschen oder Abprallen der zu transportierenden Materialien sei eine typische, sich aus dem Verkehrsvorgang ergebene Gefahr. Und wer einen Verkehrsunfall verursacht hat und sich einfach verdrückt, der begeht nun mal Fahrerflucht.

Das vollständige Urteil können Sie hier nachlesen:

Unfall im (ruhenden) Straßenverkehr; Fremdschaden; unsachgemäßes Beladen eines Lkws . . .

Quellen:  auto-clever.de,  Fleederbusch 17, 24576 Bad Bramstedt; burhoff online, Stettenstraße 12, 86150 Augsburg

 

Weitere Infos zu dieser Thematik gibt’s im Lasiportal:

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