Antidröhnplatte

Versicherungen sind gefordert

Aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes / Versicherungen von Zugmaschine und Anhänger müssen bei Unfall zahlen

Einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes zufolge müssen alle an einem Unfall beteiligten Versicherungen eines Gespanns zahlen

Einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes zufolge müssen alle an einem Unfall beteiligten Versicherungen eines Gespanns zahlen

Sind bei einem Kraftfahrzeuggespann Zugmaschine und Anhänger einzeln versichert, müssen nach einem Unfall beide Versicherungen für die Kosten aufkommen. Das berichtet die Deutsche Anwaltshotline unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (AZ: IV ZR 279/08).

Im vorliegenden Fall war eine landwirtschaftliche Zugmaschine auf regennasser Fahrbahn zu schnell unterwegs. Der mit einem schweren Bagger beladene Anhänger des Gespanns scherte aus, rammte zunächst ein am Straßenrand stehendes Auto und blieb schließlich in einem Zaun hängen. Dabei wurde die gerade aussteigende Beifahrerin des abgestellten Pkws verletzt, Wagen und Umzäunung erlitten erhebliche Beschädigungen.

Am Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von knapp 13 000 Euro wollte sich die Versicherung der Zugmaschine allerdings nicht beteiligen. Der Schaden sei schließlich durch den ausgescherten Anhänger angerichtet worden und damit von dessen Versicherer zu bezahlen.

Die Bundesrichter sahen dies anders: Es sei Sache aller beteiligten Versicherungen, sich die Kosten eines Unfalls entsprechend zu teilen.
Den vollständigen Text des Gerichtsurteils finden Sie als pdf-Datei hier:

IV._Zivilsenat_des_Bundesgerichtshofs . . .

Quellen: transaktuell.de, EuroTransportMedia Verlags- und Veranstaltungs- GmbH, Handwerkstraße 15, 70565 Stuttgart; Bundesgerichtshof – Pressestelle – 76125 Karlsruhe

Weitere Infos zu dieser Thematik gibt’s im Lasiportal:

Strafrechtliche Folgen mangelnder Ladungssicherung . . .

Rechtliche Probleme der Ladungssicherung . . .

Sie suchen einen LaSi Berater?
Beratersuche
Antidröhnplatte
Antidröhnplatte