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Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

Viele Betroffene fühlen sich bislang nicht angesprochen

Das BKrFQG gilt nicht nur für Lkw-Fahrer. Die Pflicht zur Weiterbildung erstreckt sich auch auf Personen, die nur gelegentlich am Steuer sitzen, etwa im Rahmen des Werkverkehrs.

Das BKrFQG gilt sowohl für den gewerblichen Güterverkehr als auch für den Werkverkehr

Das BKrFQG gilt sowohl für den gewerblichen Güterverkehr als auch für den Werkverkehr

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In den News von eurotransport.de wurde von Ilona Jüngst als Autor ein aktueller Überblick veröffentlicht:

  • Definition ist schwierig
  • Handwerkerklausel: Fahren ist nicht der Haupt-Job
  • Kein einheitliches Nachschlagewerk verfügbar
  • Die Übergänge sind fließend
  • Wer an der Weiterbildung spart, riskiert hohe Bußgelder
  • Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz – BKrFQG

Den ausführlichen Text können sie hier nachlesen:
>> Berufskraftfahrer-Qualifikation: Fahrers Pflicht
Quelle: eurotransport.de; EuroTransportMedia Verlags- und Veranstaltungs-GmbH

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