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Gesetzliche Pflichten des Verladens und Entladens

Übersichtliche Fakten zu einer aktuellen Diskussion

Gesetzliche Pflichten des Verladens und Entladens

Gesetzliche Pflichten des Verladens und Entladens

Immer häufiger wird in jüngster Zeit über die Verantwortlichkeiten von Verladern und Entladern diskutiert. Im Handesrecht kennt man die Haftung bei Ladungsschäden, geregelt in den §§ 425 bis 438 HGB.

Die Pflichten für Verladen und Entladen sind …in § 412 HGB geregelt.

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Quelle: bundesrecht.juris.de

weitere Info süber „Verantwortlichkeit des Frachtführers“ finden sie hier im Lasiportal unter: Grundwissen -> Verantwortliche …

weitere Infos über „Verladerpflichten nach § 412 HGB“ finden sie hier im Lasiportal unter: Recht -> Kommentare …

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