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Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)

Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen

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Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger … ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.

„Güterkraftverkehrsgesetz vom 22. Juni 1998 (BGBl. I S. 1485), zuletzt geändert durch Artikel 4des Gesetzes vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1460)“

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Quelle: bundesrecht.juris.de

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