Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen
Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger … ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.
„Güterkraftverkehrsgesetz vom 22. Juni 1998 (BGBl. I S. 1485), zuletzt geändert durch Artikel 4des Gesetzes vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1460)“
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Quelle: bundesrecht.juris.de
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