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Pflichten des Fahrpersonals nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

Anwendungshinweise zum Berufskraftfahrerqualifikationsrecht veröffentlicht

Anwendungshinweise zur Auslegung der Vorschriften des BKrFQG und der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)

Anwendungshinweise zur Auslegung der Vorschriften des BKrFQG und der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)

Die Vertreter des Bund-Länder-Arbeitskreises Berufskraftfahrer- qualifiktionsrecht (BLAK BKrFQ) haben Anwendungshinweise zu den Pflichten des Fahrpersonals nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) erarbeitet.

Die Anwendungshinweise zur Auslegung der Vorschriften des BKrFQG und der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) sollen sowohl dem Fahrpersonal und den Unternehmen als auch den für die Anwendung des Gesetzes zuständigen Behörden eine Hilfestellung für die tägliche Arbeit bieten und eine einheitliche Rechtsanwendung ermöglichen.

Das vorliegende Werk orientiert sich am Aufbau des BKrFQG und enthält neben Begriffsbestimmungen und Informationen zum grundsätzlichen Anwendungsbereich der gesetzlichen Regelungen auch Auslegungshinweise zu den gesetzlichen Ausnahmetatbeständen. Ein Anhang umfasst zahlreiche konkrete Beispiele und deren Bewertung im Hinblick auf die Anwendbarkeit des BKrFQG.

Die Anwendungshinweise können auf der Internetseite des Bundesamtes für Güterverkehr >> www.bag.bund.de unter der Rubrik „Rechtsvorschriften >Qualifikation und Weiterbildung“ kostenlos heruntergeladen werden:

>> Qualifikation und Weiterbildung

Quelle: © Bundesamt für Güterverkehr
50498 Köln Internet: www.bag.bund.de
E-Mail: presse@bag.bund.de
Verantwortlich: Horst Roitsch

 

Weitere Infos zum Thema siehe hier im Lasiportal unter:

 

Das BKrFQG gilt sowohl für den gewerblichen Güterverkehr als auch für den Werkverkehr

Das BKrFQG gilt sowohl für den gewerblichen Güterverkehr als auch für den Werkverkehr

>> Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

 

>> Leitlinien für den Fahrer bei Kontrollen

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