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Haftung des Frachtführers im Falle von Ladungsverlusten

Bundesgerichtshof verurteilte den Frachtführer zu vollem Schadensersatz

Absender/Empfänger - Fahrer/Frachtführer

Absender/Empfänger – Fahrer/Frachtführer

Der Bundesgerichtshof (BHG) hat mit einem Urteil vom
22.05.2014 (AZ: I ZR 109/13) in der Transportbranche für Unruhe gesorgt.

Bei der Entladung des Lkw im Lager der Spedition fehlte eines der Päckchen mit Carboplatin. Unklar blieb, wo es verloren gegangen ist.

  • Bedeutung für die Praxis?

An der Laderampe herrscht, wie alle in der Praxis wissen, leider ein wirtschaftliches Ungleichgewicht zwischen Absender/Empfänger und dem Fahrer/Frachtführer.

Ist der Fahrer nicht bereit alle Papier zu unterschreiben, wird ihm nämlich in der Regel das Ein- oder Abladen verweigert oder man lässt ihn erst gar nicht mehr vom Hof.

Künftig wird der Fahrer, will der Frachtführer im Falle von Ladungsverlusten seine
unbeschränkte Haftung vermeiden, beim Beladevorgang nun anwesend sein müssen und die geladenen Pakete mit durchzählen (!) müssen. Mit der Folge, dass er nunmehr keine Ruhezeit einlegt, sondern arbeitet und mit mindestens 8,50 Euro/Stunde bezahlt werden muss.

Spannend bleibt nun auch, ob der Fahrer in diesem Zuge künftighin schneller wird Hinweise an den Absender geben müssen, wenn er meint, die Ladungssicherheit wäre nicht gewahrt.

Eine Lösung wäre vielleicht, dass der Frachtführer seine Fahrer besser schult, dass sie großzügiger Vorbehalte auf der Übernahmequittung hinterlassen, wenn diese irgendwelche Angaben enthält, die sie tatsächlich gar nicht kontrollieren konnten.

Lasiportal dankt Herrn Rechtsanwalt Christopher Richter für die zur Verfügungstellung dieses Kommentar´s

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Thema: Haftung des Frachtführers

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