Ladungssicherungsmängel und die rechtlichen Folgen
Wer haftet bei Unfällen aufgrund von mangelnder Ladungssicherung? / Eine kleine Hilfestellung
Haftungsfragen, auch bezüglichmangelnder Ladungssicherung, sind ein schwer verständliches Thema für Fahrer und Spediteure. Die Redaktionen von „Fernfahrer“ und „eurotransport.de“ zeigen Wege durch das Gesetzesdickicht.
Ein Beispiel: Der Lkw ist noch nicht fertig beladen, doch eigentlich müsste man schon auf der Straße sein, weil der Kunde auf die Lieferung wartet. Wer kennt das nicht? Man beeilt sich, ein Kollege hilft noch schnell. Plane zu und los geht’s.
Draußen ist es noch düster. Unbemerkt macht sich ein Teil der Ladungselbstständig – eine leere Palette. Sie fällt vom Lkw und bleibt auf der Straße liegen. Irgendwie muss sie nicht richtigfestgemacht und die Plane nicht richtig zu gewesen sein.
Kurze Zeit später kommt es zum Unfall. Ein Pkw kann nicht rechtzeitig bremsen. Fünf weitere Fahrzeuge sind am Unfall beteiligt. Jetzt hat der eilige Lkw-Fahrer eine Klage am Hals. Er als Fahrer und Halter und seineHaftpflichtversicherung sollen zahlen.
Laut Paragraf 22 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die Ladung verkehrssicher zu verstauen und gegen Herabfallen zu sichern. Wäre das der Fall gewesen, so die Auffassung der Gerichte, würden viele Unfälle nicht passieren.
Den ausführlichen Text finden Sie hier:
Wer zahlt, wenn es kracht? . . .
Quelle: eurotransport.de; Postfach 81 02 07, 70519 Stuttgart