Logistikunternehmen müssen umdenken
Mindestlohngesetz schlägt durch
Laut Bundesregierung sind 3,7 Millionen Beschäftigte in Deutschland direkte Gewinner der neuen Lohnuntergrenze von 8.50 Euro pro Stunde. Gleichermaßen ist auch die Logistikbranche in vollem Umfang durch das neue Gesetz betroffen, und die Führungsetagen der Unternehmen sind gefordert, sich neu zu orientieren.Lasiportal will helfen: Welche Auswirkungen hat das neue Gesetz ?
Mehrkosten
40 Prozent der Logistikdienstleister gehen davon aus, dass der ab dem 1. Januar zu zahlende Mindestlohn keine Folgen haben wird auf die Logistikkosten. 44 Prozent der Verlader vertreten die gleiche Ansicht. 43 Prozent der Dienstleister hingegen rechnen mit einer Kostensteigerung in der Logistik zwischen 0,1 und 3,0 Prozent und bei den Verladern sind es immerhin noch 31 Prozent. Eine Verteuerung von mehr als 3 Prozent bei den Logistikkosten sagen nur 8 Prozent der Dienstleister und 10 Prozent der Verlader voraus.
Verwaltungsaufwand
Als große zusätzliche Belastung wird die Zunahme des Verwaltungsaufwandes gesehen, den befürchten mehr als ein Drittel der Dienstleister. Nahezu gleich ist die Anzahl derer, die befürchten, dass die Zahl der Rechtsstreitigkeiten vor den Arbeitsgerichten zunehmen wird. Und immerhin 27 Prozent sind sich bewusst, dass die Verlader neue Maßstäbe anlegen werden: Sie erwarten, dass nur noch diejenigen Dienstleister Aufträge erhalten, die sich nachweislich an das Mindestlohngesetz halten. Das könnte in Konsequenz dazu führen, dass einige Wettbewerber vom Markt verschwinden werden.
Eine Kurzfassung des Mindestlohngesetzes finden sie auf Blatt 5 der PDF-Fassung der IDS-Logistik, Kleinostheim.
>> Mindestlohn verunsichert Logistikbranche
Quelle: RA´e Niggl, Lamprecht & Kollegen
Quelle: Verkehrsrundschau
>> Im Fokus – Mindestlohn: Alle Risiken im Blick ?
Quelle: IDS-Logistik
Herrn Rechtsanwalt und Europajurist Christopher Richter können Sie als Berater im Lasiportal unter folgendem Link kontaktieren: