Räum- und Streufahrzeuge im Dauereinsatz
Vorsicht und Rücksichtnahme auf Winterdienstfahrzeuge
Verkehrsunfälle und extreme Witterungseinflüsse führen in der Regel zu Erschwernissen und stören den Verkehrsfluss erheblich. Kommen dann noch Fehlverhalten oder gar Unvernunft mancher Fahrzeugführer hinzu, gerät der Verkehr gänzlich zum Erliegen. Die Bergung von Fahrzeugen und Insassen gestaltet sich oft sehr schwierig, im Stau stehende Personen geraten durch Kälte, Hitze oder Mangel an Versorgung in Not.
Vor diesem Hintergrund will Lasiportal mit einigen wichtigen Empfehlungen an die Autofahrer und insbesondere an die Fahrer von Transportfahrzeugen dazu beitragen, dass sie alle sicher durch den Winter kommen:
- Räum- und Streufahrzeuge genießen Sonderrechte im Sinne des § 35 StVO, ihnen sollte bei ihrer Arbeit Vorrang eingeräumt werden;
- soweit hinter diesen Fahrzeugen hergefahren wird, ist ein angemessener Abstand zu halten, da das Streugut mit hohem Druck herausgeschleudert wird;
- soweit die Räum- und Streufahrzeuge sich von hinten nähern, sollte ihnen ein Überholen / Vorbeifahren eingeräumt werden,
- im Stau / Störfall ist unbedingt eine Gasse für die Einsatzfahrzeuge freizuhalten; bei zweispurigen Bahnen in der Mitte, bei dreispurigen Bahnen zwischen der linken und der mittleren Spur. Der Standstreifen hat in jedem Fall frei zu bleiben,
- die Führer von Lastkraftfahrzeugen sollten bei Schneeglätte oder Glatteis grundsätzlich nur die rechte Fahrspur benutzen. Ein risikoreiches Überholen oder Vorbeifahren an bereits liegengebliebenen Fahrzeugen (oft in Steigungen), führt zwangsläufig zum gänzlichen Stillstand,
- soweit die Witterungs- und Straßenverhältnisse eine sichere Weiterfahrt nicht mehr zulassen, sollten Führer von Lastkraftfahrzeugen den nächsten Parkplatz anfahren.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern
Odeonsplatz 3
80539 München
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