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Unfall bei der Ladungssicherung gemäß Leitfaden der BG Verkehr

Arbeitsunfall mit Folgen !

Arbeitsunfall bei Ladungssicherung - rechtliche Folgen

Arbeitsunfall bei Ladungssicherung – rechtliche Folgen

Lasiportal beschäftigte sich kürzlich mit der Frage: Muss der Fahrer beim Ladegeschäft aktiv mitwirken oder nicht – siehe hierzu auch unter „Weitere Informationen zum Thema im Lasiportal“

Welche Konsequenzen ergeben sich jedoch, wenn Fahrer beim Ladegeschäft oder bei der Ladungssicherung verunglücken oder sich verletzen?

Grundsätzlich gilt:

Der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst alle Tätigkeiten eines Beschäftigen, die zur Erfüllung der ihm von seinem Arbeitgeber übertragenen Aufgaben verrichtet werden. Das ergibt sich aus § 2 (1) Sozialgesetzbuch.

Definition zum Unfall:

Als Unfall gelten „zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tode führen.“ Zu den versicherten Tätigkeiten gehört neben der eigentlichen Arbeit auch:

  • das Zurücklegen des unmittelbaren, direkten Weges von der Wohnung zum Ort der versicherten Tätigkeit und zurück (Wegeunfälle),
  • die Teilnahme am Betriebssport, wenn nicht der Wettkampf im Vordergrund steht,
  • Teilnahme an vom Unternehmen veranstalteten Betriebsfeiern und Ausflügen.

Ausnahmen:
Unfälle, die absichtlich herbeigeführt werden, sind keine Arbeitsunfälle. Auch Unfälle, die ausschließlich auf Trunkenheit oder private Tätigkeiten zurückgehen, gelten nicht als Arbeitsunfall.
Die Fachzeitschrift FERNFAHRER hat in ihrer Ausgabe 4/2013 hierzu ein identisches Fallbeispiel geschildert. Eine Lkw-Fahrerin, gleichzeitig Unternehmerin, erlitt während der Ladungssicherung eine schwere Hand- bzw. Armverletzung, die sie dauerhaft als Kraftfahrerin berufsunfähig machte. Während sie rutschhemmendes Material auf ihrer Ladefläche unterlegte, quetschte ihr ein Staplerfahrer den Arm zwischen zwei Paletten ein.

>> Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation“ BG Verkehr“
22 765 Hamburg, Ottenser Hauptstraße 54

Zur Verantwortlichkeit der Ladungssicherung

Zur Verantwortlichkeit der Ladungssicherung

Quelle: © BG Verkehr 2017

Weitere Informationen zum Thema finden sie hier im Lasiportal:

>> Verantwortlichkeit Ladungssicherung vielfach ungeklärt

>> Ladungssicherung wichtiger Aspekt bei „Risiko raus“

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