Nachweis von Ladungssicherungskenntnissen bei Personenbeförderungen
Kraftfahrzeuge zur Beförderung von mobilitätsbehinderten Personen (KMP)
Aktualisierung am 11.8.2017
1. Allgemeines
Bei Kraftfahrzeugen zur Beförderung von mobilitätsbehinderten Personen (KMP) handelt es sich in der Regel um sogenannte (Mehrzweck-) Kraftfahrzeuge mit einer Zulassung als Personenkraftfahrzeug für max. 9 Personen bis max. 3,5 t. Auch sind sie zur Beförderung von Rollstühlen- und dessen Fahrern, in der Regel durch den Aus- und Umbau der Sitzbänke, und mit einer Auffahrrampe, oder einen Hublift, oder einer Hebebühne ausgestattet.
- Normen für Hebebühnen und Hublifte, Auffahrrampen
- DIN 75078
- DIN 32983
- DIN EN 1756
Es sind auch andere Kraftfahrzeugkombinationen möglich, maßgebend sind hier die zugelassenen Eintragungen im Fahrzeugbrief und im Fahrzeugschein.
(Kategorie [A] [B1] [B2] [C]
Die Kraftfahrzeuge (KMP) müssen zusätzlich zu der gesetzlichen Fahrzeugzulassung (STVZO), auch der DIN-75078 Teil1 entsprechen, auch hier gilt für ältere Fahrzeuge, dass diese durch andere Sicherungssysteme, den Anforderungen der DIN-75078, nach den Regeln der Technik genügen müssen.
- DIN 75078- Kraftfahrzeuge zur Beförderung von mobilitätsbehinderten Personen
- Teil 1- Allgemeine Bauliche Anforderungen
- Fahrwerk
- Fahrerraum
- Fahrgastraum
- Einstiegshilfen
- Zusatzeinrichtungen
- Prüfung, Betriebsanleitung und Kennzeichnung
Für das gewerbliche Kraftfahrzeug zur Beförderung von mobilitätsbehinderten Personen (KMP) und dessen Fahrer gilt das Personen beförderungsrecht, auch wenn Sie der Freistellungsverordnung unterliegen.
Weiterhin gilt für Personen die im Betrieb die Unterweisungen und Verkehrsschulungen durchführen, Sie müssen qualifiziert und mit der Aufgabe schriftlich beauftragt sein, da auch haftungsrechtliche Grundlagen der Personenbeförderung sowie Ladungssicherungskenntnisse nachweislich vermittelt werden müssen.
- Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsgesetz
- Straßenverkehrsordnung
- Fahrerlaubnisverordnung
- Personenbeförderungsgesetz
- Freistellungsverordnung
- BO-Kraft
- Bürgerliches Gesetzbuch
2 . Personen-Rollstuhlsicherung mit Rückhaltesystemen
Rollstühle sind Medizinprodukte (nachMPG) die der Richtlinie 93/42/ EWG entsprechen. Rollstühle die als Sitz in Kraftfahrzeugen gelten, müssen den
Anforderungen der ISO 7176-19 (Crashtest) entsprechen.
- Normen für Rollstühle und Rückhaltesystemen
- Richtlinie 93/42/ EWG (Konformität)
- DIN EN 12184
- DIN EN 12183
- DIN EN 12182
- ISO 7176-19
- ISO 10542-5
- DIN 75078
Der KMP-Fahrzeugführer muss eine Ersteinweisung, sowie eine jährliche, oder bei Bedarf, eine Unterweisung im Umgang mit dem Fahrzeug und der Sicherung von Personen und Rollstühlen mit Rückhaltesystemen, die den Anforderungen der DIN-75078 Teil 2 entsprechen, erhalten. Für die Unterweisung, bilden die Grundlage das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung, die berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift.
- Din 75078 Teil 2- Anforderungen an Rückhaltesysteme
- Rollstuhlrückhaltesysteme
- Personenrückhaltesysteme
>> Sichere Beförderung von Menschen mit Behinderungen | BGW 05-11-003 / TP-SiBef-14
Quelle: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) www.bgw-online.de
>> Positionspapier rechtssichere Beförderung von Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern als PDF
Quelle: VERBAND DER TÜV e.V
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