Getränketransporte haben ihre eigenen Gesetze
Getränkelaster verliert über 100 Bierkisten auf A7 bei Fulda
Statt bei einem Getränke-Händler in Fulda sind Dutzende Bierkisten zerdeppert auf der Autobahn-Abfahrt an der A7 gelandet. Und das so kurz vor dem Ziel.
Ein Scherbenmeer und große Bierlachen hat ein verunglückter Getränkelaster in Fulda hinterlassen. Der Lkw war am Dienstagmorgen auf dem Weg zu einem Getränke-Großhändler nahe der A7, als das Unheil auf der Strecke Würzburg-Kassel seinen Lauf nahm.
An der Abfahrt Fulda-Mitte geriet die nicht ausreichend gesicherte Ladung ins Wanken. Mehr als 110 volle Kisten, gefüllt mit Weizenbier, rutschten in einer Kurve von der Ladefläche und krachten auf die Fahrbahn. Die Scherben verteilten sich über einen Grünstreifen am Rand und über den Asphalt.
Noch am Mittag liefen die Bergungsarbeiten. „Ein Spezialfirma wurde mit der Reinigung der Straße beauftragt.
Das Bier erweist sich als sehr hartnäckig auf dem Asphalt. Erste Versuche mit Hochdruckreinigern sind
fehlgeschlagen“, sagte ein Polizeisprecher in Fulda. Der Verkehr wurde am Vormittag an der Unfallstelle vorbeigeführt.
>> Scherbenmeer – Getränkelaster verliert Bierkisten auf der A7 bei Fulda
Quelle: © Hessischer Rundfunk 2023; Hessischer Rundfunk; www.hessenschau.de
Reicht da Formschluss alleine aus ?
Professionelle Transporteuere und Händler befördern ihre Getränkeladung mit zertifizierten Fahrzeugen und Aufliegern. Und dennoch sind hier wichtige Regeln zu beachten.
Im Rahmen von Polizeikontrollen werden Sicherungsmängel festgestellt, und nicht zuletzt lädt immer mal wieder ein Fahrer seine Ladung auf der Fahrbahn ab.
Lasiportal weist gerne einmal auf wichtige Grundregeln bei der Sicherung hin:
- geeignetes Fahrzeug – Code XL (DIN EN 12 642)
- Formschluss (wenn möglich Ladeeinheiten bilden)
- Lastverteilungsplan beachten
- besondere Sicherung zwischen Kästen und Fässern (Paletten bieten sich an)
- Fässer sollten auf eigenen Paletten stehen
- trotz Formschluss muss eine gestapelte Palettenladung niedergezurrt werden
- Kipplatten und Sperrbalken sind weitere geeignete Sicherungsmittel
Wer ist für den sicheren Transport verantwortlich ?Der Fahrer – hat i.S. von § 22 StVO zu sichern;
- Der Fahrzeughalter – ist verpflichtet, das geeignete Fahrzeug zur Verfügung zu stellen;
- Der Absender / Verlader – ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Ladung beförderungssicher verladen ist
>> Quelle: Getränke richtig sichern
Verladeempfehlung der Sicherheitspartnerschaften BGF, BGL, KRAVAG und SVG,
veröffentlich in der Verkehrsrundschau
VDI 2700 Blatt 12
Wie man Getränkeprodukte richtig sichert, beschreibt die Richtlinie VDI 2700 Blatt 12 Ausgabedatum 2009-01 „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Ladungssicherung von Getränkeprodukten“
Getränkeprodukte werden häufig unter Zeit- und Kostendruck verladen. Dies geschieht oft zu Lasten der Ladungssicherung. Dabei sind insbesondere Getränkekisten eine sehr tückische Ladung und die richtige Sicherung dient sowohl dem Schutz des Fahrzeugführers und des Fahrzeugs als auch dem schadensfreien Transport des Gutes.
Die Richtlinie beruht auf wissenschaftlich gesicherten Erkenntnissen und Versuchen, die auch Fahrversuche mit Lkw und Anhängern beinhalten. Diese umfassten das Gesamtsystem Straße, Fahrzeug, Ladungssicherungsmittel und Ladegut in den am häufigsten anzutreffenden Kombinationen von Fahrzeugen, Fahrzeugböden, Fahrzeugaufbauten, Ladegütern und Sicherungsmitteln.
Sie gilt zum einen für besonders stabile und für Getränketransporte auf Basis der prEN 12642 Code XL zertifizierte Fahrzeugaufbauten, zum anderen für die Ladungssicherung von Getränkeprodukten auf Fahrzeugen mit Standardaufbauten.
Bei intermodalen Transporten, z.B. im kombinierten Ladungsverkehr mit der Bahn, dem Binnen- oder dem Seeschiff können für die Ladungssicherung andere Regelwerke gelten (z. B. die Richtlinie VDI 2700 Blatt 7 -Ladungssicherung im Kombinierten Ladungsverkehr- bzw. DIN EN 283 -Wechselbehälter- oder die Ladungssicherungsvorschriften der Railion Deutschland AG).
Die Vielfalt der Getränkeverpackungen, sowie die Vielzahl der Ladungssicherungsmöglichkeiten und Fahrzeugvarianten kann nicht umfassend berücksichtigt werden. Nachweisbar gleichwertige Ladungssicherungen oder solche, die eine bessere Sicherung erreichen, können daher ebenso eingesetzt werden. Die im Fahrbetrieb für die Ladungssicherung anzusetzenden maximalen Massenkräfte müssen aufgenommen werden können. Die Grundlagen für die vorliegende Richtlinie sind die Richtlinienreihe VDI 2700 und die Richtlinie VDI 3968.
Hier können Sie das >> Inhaltsverzeichnis der VDI 2700 Blatt 12 einsehen
Nützliche Links: >> Richtlinie VDI 2700 Blatt 12
Quelle: Verein Deutscher Ingeniere e.V.(VDI); vdi.de
Weitere Informationen zum Thema finden hier im Lasiportal:
>> Ladungssicherung von Getränkeprodukten (Lasi-Check)
>> Ladungssicherung von Getränkeprodukten
>> Transporter verlor 100 Getränkekisten
Und hier finden Sie das VDI-Standardwerk für eine sachgerechte Ladungssicherung: