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Sattelzug mit Schieflage – Polizei stoppt polnischen Transporter

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Sasttelzug mit erheblichen Mängeln – Polizei untersagt die Weiterfahrt

Untersagung der Weiterfahrt eines Sattelzuges an der Autobahn A5, Rastanlage
Berfa – Stammte der schrottreife Sattelauflieger vom „Oldtimerbazar Polska“?

Ein polnischer Sattelzug mit starker Schieflage fiel einer Funkstreife der PASt. Bad Hersfeld vor Tagen auf dem Parkplatzgelände der Rastanlage Berfa, an der Autobahn A5, Fahrtrichtung Süden, in der Gemarkung Alsfeld, Vogelsbergkreis, auf.

Bei einer anschließenden genaueren Kontrolle des Gespanns traten schwerwiegende technische Mängel am Sattelauflieger zu Tage. Wie sich nach Öffnung der Schiebeplane des Anhängers herausstellte, waren auch die geladenen 66 Paletten mit insgesamt über 20 Tonnen Zahnpasta, nahezu ungesichert befördert worden. Die Ladung war auf dem schiefliegenden Anhänger zudem bereits verrutscht und drückte in die unterdimensionierten Planenaufbauten des betagten Transportfahrzeuges. Eine vorschriftsmäßige Nachsicherung der geladenen Zahncremetuben, beispielsweise durch Niederzurren, war nicht möglich, da diese „weiche Ladung“ bei Aufbringung der erforderlichen Sicherungskräfte unweigerlich zerstört worden wäre.

Wegen mehrerer augenscheinlich erkennbarer technischer Mängel musste die Verkehrssicherheit des kontrollierten Sattelzuges angezweifelt werden. Daher wurde gemäß den Vorgaben der Tech-VO ein Gutachter einer technischen Überwachungsorganisation an den Kontrollort hinzugezogen, um die Möglichkeit der Gestattung einer Weiterfahrt zu beurteilen. Gemeinsam mit den kontrollierenden Beamten stellte der Gutachter zahlreiche technische Mängel an dem überprüften Anhänger fest. Die Schieflage konnte mit einem Defekt am Verteiler der Druckluftförderanlage sowie mit Beschädigungen an der Luftfederung und ausgeschlagenen Stoßdämpfern erklärt werden. Mehrere Bremsbeläge waren außerdem bis unter die Verschleißgrenze abgefahren.

Die für die beförderte Ladung bereits an sich unterdimensionierten Aufbauten des Sattelaufliegers waren zusätzlich rundum beschädigt. Die Planen waren gerissen und die Hecktüren ließen sich nicht mehr richtig schließen. Der Ladeboden wies starke Risse auf und auch die darunter befindlichen Querträger aus Stahl waren zum Teil gebrochen.
Die seitlichen Zuhaltungen für die Plane waren teils beschädigt, bzw. fehlten ganz. Verschärfend wirkte sich aus, dass die Ladefläche des Anhängers vor dessen erneuter Beladung offensichtlich nicht gereinigt worden war. Unter den Paletten mit der Zahncreme war flächig Hundetrockenfutter feststellbar, das offenbar bei einer vorangegangenen Fahrt auf die Ladefläche gelangt war.

Ein Ladungsverlust konnte unter den gegebenen Umständen nicht ausgeschlossen werden. Aus Gründen der Gefahrenabwehr musste daher die Weiterfahrt zunächst untersagt und eine vollständige Entladung des ungeeigneten Transportfahrzeuges vor Ort angeordnet werden.

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POLIZEI: Untersagung der Weiterfahrt und Einleitung eines Verfallsverfahrens (Gewinnabschöpfung)

Im entladenen Zustand konnte nach Einschätzung des Gutachters eine Weiterfahrt bis in die nächste geeignete Werkstatt gestattet werden, da insbesondere die Bremsleistung der technisch intakten Zugmaschine ausreichte, um den leeren Anhänger auf dieser kurzen Strecke sicher zu mitzuführen.

Das Alter des Anhängers und dessen technische Mängel ließen den Schluss zu, dass die Herkunft des Fahrzeuges mit einem auf dem Heck angebrachten Aufkleber in Verbindung stehen könnte. Der Aufkleber trug die Aufschrift „Oldtimerbazar Polska“.

Gegen den Halter wurde bei der Zentralen Bußgeldstelle Kassel ein Verfallverfahren gem. § 29a OWiG angeregt. Da durch den Transportunternehmer keine Transportrechnung vorgelegt wurde, wurde der Betrag gemäß KGS (Kostensätze Gütertransport Straße) geschätzt und mit etwas über 2.500,- € veranschlagt.

Quelle: Presseportal PPOH – PAST Bad Hersfeld

>> Schiefer Sattelzug fiel Polizei auf
Quelle: PP Osthessen, Pressestelle

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