Überstehende Ladung bei Lkw, Pkw und Anhängern
Überstehende Ladung im PKW: Kennzeichnung & erlaubte Maße
Welche Regelungen der Gesetzgeber für überstehende Ladung trifft und was bei überstehender
Ladung beachtet werden sollte:
>> Überstehende Ladung PKW: Das gilt laut StVO
Quelle: DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG; https://www.deurag.de
Gewährleistung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer
Die grundlegenden Vorgaben, welche bestimmen, auf welche Weise überstehende Ladung bei einem Fahrzeug
gehandhabt werden muss, finden sich in § 22 Straßenverkehrsordnung (StVO).
Ein Fahrzeug und seine Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,5 m und nicht höher als
4,0 m sein. Ausnahmen gelten bei Gefährten, die für land- bzw. forstwirtschaftliche Zwecke gedacht sind.
- Bei Fahrzeugen, die nicht höher als 2,5 m sind, dürfen keine Ladungsteile nach vorn hinausragen. Ansonsten gilt: Vorne darf der Ladungsüberstand nicht mehr als 0,5 m betragen.
- Bei einem Auto oder einem Anhänger, welcher hinten überstehende Ladung aufweist, ist ein Überstand von 1,5 m zulässig. Auch 3,0 m sind legitim, wenn die Wegstrecke unter 100 km liegt.
- Die Länge des gesamten Zugs darf 20,75 m nicht überschreiten.
>> Überstehende Ladung bei Lkw, Pkw und Anhängern
Quelle: Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.; bussgeldkatalog.org
Die Kennzeichnung überstehender Ladung nach der StVO
Es gibt klare Vorgaben durch die StVO: Überstehende Ladung ist in vielen Fällen gestattet, gewisse Regeln müssen aber eingehalten werden.
Durch Kennzeichnung überstehende Ladung signalisieren
Neben den grundlegenden Breiten- und Längenvorgaben, fordert § 22 StVO in bestimmten Fällen Fahrzeugführer auch zur Kennzeichnung auf:
Eine 30 x 30 cm große Fahne, ein gleichgroß ausfallendes hellrotes Schild oder ein roter zylindrischer Körper mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm müssen an überstehender Ladung befestigt werden, wenn diese hinten mehr als 1,0 m über Rückstrahler hinausragt. Diese Sicherungshilfen dürfen jedoch in keinem Fall höher als 1,5 m über der Fahrbahn angebracht sein.
>> Verkehrszeichen in Deutschland: Schilder über Schilder
Quelle: Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.; bussgeldkatalog.org