Zurrgurte gerissen – Ladung kracht auf die Fahrbahn
Gefahr durch ablegereife Zurrgurte

Exemplarisches Foto eines Zurrgurtes
Am Dienstag kam es auf der B33 zu einem Verkehrsunfall mit erheblichem Sachschaden. Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei befuhr ein 22-jähriger Fahrer eines Sattelzuges die B33 innerorts. Im Bereich einer Rechtskurve verrutschte die Ladung, nachdem mehrere zur Ladungssicherung verwendete Spanngurte rissen. In der Folge knickten auch die eingesetzten Metallstützen ein, sodass mehrere tonnenschwere Fenster auf die Gegenfahrbahn stürzten. Durch den Aufprall wurde die Fahrbahn auf einer Länge von rund dreieinhalb Metern beschädigt. Allein der Schaden an der Ladung beläuft sich auf etwa 40.000 Euro. Im Rahmen der Unfallaufnahme stellten die Beamten fest, dass bis auf einen sämtliche verwendete Spanngurte nicht mehr den Vorschriften entsprachen und als ablagereif einzustufen waren.[1]
Dieser Unfall zeigt exemplarisch, welche gravierenden Folgen mangelhafte Ladungssicherung haben kann – insbesondere wenn ablegereife Zurrgurte eingesetzt werden.
Was bedeutet „ablegereif“ bei Zurrgurten?
Ablegereife bedeutet, dass ein Zurrgurt festgelegte Verschleißmerkmale erreicht hat und nicht mehr verwendet werden darf. Maßgeblich sind hierfür die Norm DIN EN 12195-2 sowie die VDI-Richtlinie 2700 Blatt 3.1.[2][3]
Kriterien der Ablegereife
Ein Zurrgurt ist abzulegen, wenn auch nur eines der folgenden Merkmale zutrifft:[3][2]
- Einschnitte oder Aufkreppungen > 10% der Gurtmaterialdicke
- Webkantenrisse
- Nahtbeschädigungen
- Aufrisse, Brüche, bleibende Verformung oder erhebliche Korrosion an Metallteilen (z. B. Haken, Ratsche)
- Fehlendes oder unleserliches Kennzeichnungsetikett
- Verformung durch Hitze oder Einfluss aggressiver Stoffe
- Überbelastung des Zurrgurtes
- Geknotete, überrollte oder gequetschte Zurrmittel
- Aufweitung des Hakens um mehr als 5%
Wichtig: Weder DIN EN 12195-2 noch VDI 2700 geben ein fixes Alter als Ablegekriterium vor – entscheidend ist der tatsächliche Zustand.[2]
Prüfpflichten und Verantwortung
- Vor jeder Benutzung ist eine Sichtprüfung durch den Anwender vorgeschrieben.[3][2]
- Mindestens einmal jährlich muss eine Prüfung durch einen Sachkundigen erfolgen – diese ist zu dokumentieren.[4][2]
- Reparaturen dürfen nur vom Hersteller oder durch von ihm beauftragte Personen vorgenommen werden.[3]
Risiken bei Einsatz ablegereifer Gurte
Ablegereife Zurrgurte stellen eine große, oft unterschätzte Gefahr dar. Im Unfallfall kann der Einsatz mangelhafter Zurrmittel nicht nur zu erheblichen Sachschäden, sondern auch zu Personenschäden führen. Zudem drohen rechtliche Konsequenzen: Bei einem Unfall mit ablegereifen Gurten kann dies als grobe Pflichtverletzung gewertet werden – mit Folgen für Versicherungsschutz, Bußgelder oder sogar strafrechtliche Verantwortung.[4][3]
Praktische Empfehlungen
- Lagerung: Zurrgurte trocken, sauber und gut belüftet lagern; fern von Wärmequellen, Chemikalien und korrodierenden Oberflächen.[2]
- Kantenschutz verwenden, um Scheuerschäden zu vermeiden – bei scharfkantiger Ladung sogar vorgeschrieben.[4]
- Im Zweifel: Defekte Gurte nicht weiterverwenden, sondern austauschen oder fachgerecht reparieren lassen.[3][4]
Quelle des Presseberichts der Polizei:
>>POL-OG: Gutach – Fensterladung stürzt auf Bundesstraße | Presseportal<<
>>Programm zur Berechnung einzelner Ladungssicherungsarten gem. DIN EN 12195-1 und VDI 2700 ff<<
Hinweis: Dieser Artikel wurde unter Zuhilfenahme einer KI erstellt und vor der Veröffentlichung durch das LasiPortal sachlich geprüft.
⁂
- https://www.bgl-ev.de/wp-content/uploads/2023/12/Lf-Fahrer-Merkblatt-2023_Dez-finale-Fassung.pdf
- https://www.pfeifer.info/out/assets/PFEIFER_ABLEGEREIFE-ZURRGURTE.PDF
- https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/43955
- https://www.airlineschienen-shop.de/blogs/news/ablegereife-zurrgurte








