Rahmen zum „Berufskraftfahrerrecht“
Anwendungshinweise zur Auslegung der Vorschriften sollen Fahrern, Unternehmern und Behörden
Hilfestellung geben.
Mit Blick auf einige Neuerungen im BKrFQG haben Bund und Länder in einem Arbeitskreis einvernehmlich Anwendungshinweise abgestimmt, die Fahrern, Unternehmern, Behörden und Kontrollorganen wie Polizei und BAG Entscheidungshilfen an die Hand geben. Ziel ist es, allen Beteiligten und Verantwortlichen eine Unterstützung für die tägliche Arbeit zu bieten und gleichzeitig auch eine einheitliche Rechtsanwendung zu ermöglichen.
Die vorliegenden Anwendungshinweise orientieren sich am Aufbau des BKrFQG und enthalten neben Begriffsbestimmungen und Informationen auch Auslegungshinweise zu den gesetzlich zulässigen Ausnahmen.
Im Anhang 1 ist ein Abkürzungsverzeichnis abgebildet, das den Anwendern eine überschaubare und vor allem vereinheitlichte Übersicht der gesetzlichen Vorschriften, Richtlinien und Normen sowie von Fachbegriffen gibt.
Im Anhang 3 befindet sich eine Stichwortliste – alphabetisch aufgeführt – die zahlreiche Fallgestaltungen zum Anwendungsbereich des BKrQG beispielhaft beschreibt.
Die Anwendungshinweise werden durch den Arbeitskreis „Berufskraftfahrerrecht“ in regelmäßigen Zeitabständen fortgeschrieben und ergänzt. Der Herausgeber der Anwendungshinweise macht darauf aufmerksam, dass die jeweils aktuelle Fassung auf der Internetseite des BAG ( www.bag.bund.de ) zur Verfügung steht.
>> Anwendungshinweise zum Berufskraftfahrerqualifikationsrecht
Quelle: Bundesamt für Güterverkehr, 50672 Köln
>> Berufskraftfahrerqualifikation – die Module
Quelle: Lasiportal
>> BerufskraftfahrerqualifikationsG – ABC im Lasiportal
Quelle: Lasiportal