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DIN EN 12 640 – ein „Jedermannsparagraph“ der Ladungssicherung

Experten im 3G nahmen wichtige Erkenntnisse mit.

3G-Leiter Dr. Werner Schmidt gibt Erläuterungen zum Tagungsthema DIN EN 12 640 am Trailer des Kompetenzzentrum Ladungssicherung in Fulda.

„Inhalte und Neuerungen der DIN EN 12 640 als zentrale ZurrpunktNorm – Bedeutung für die Ladungssicherung im gewerblichen Güterverkehr“, das war das Thema im 3G in Fulda beim 12. Trainer- und Beratertag.

Verpackung, Ladeeinheitenbildung und die Geeignetheit des Transportfahrzeuges bilden ein Ganzes. Schon der Weitblick von Produktherstellern ist gefragt. Hier wird bereits durch geeignete Sicherungsvorkehrungen für Verkehrssicherheit vorgesorgt.

Im Zusammenspiel von Ladegut und Transportfahrzeug konnte der Referent im 3G sehr überzeugend darstellen, welch wichtige Bedeutung die Zurrpunkte in der Ladungssicherung einnehmen – und genau da greift die neue DIN EN 12 640, die jetzt aus der alten deutschen Norm (2001) in eine EU-Norm umgewandelt wurde.

Hintergrund der DIN EN 12640:2020-05:

Die Norm beschreibt die Mindestanforderungen und Prüfmethoden für Zurrpunkte an Nutzfahrzeugen zur Ladungssicherung und intermodalen Ladeeinheiten zur Güterbeförderung.

Mit Blick auf die klassische Formulierung aus der Gesetzesvorschrift des § 22 StVO –
22 StVO „Ladung“ schreibt vor, dass Maßnahmen zur Ladungssicherung den anerkannten Regeln der Technik (EN-/DIN-Normen, VDI-Richtlinien) entsprechen müssen, was bedeutet, dass sich Transportunternehmen und Verlader danach zu richten haben.

Hier einige Hinweise zur DIN EN 12 640

  • Zurrpunkte müssen geeignet sein, die entsprechende Last, die in sie eingebracht wird, aufzunehmen,
  • Zurrpunkte müssen gekennzeichnet sein,
  • Jeder Zurrpunkt muss für eine Mindestzurrkraft ausgelegt werden (Werte ergeben sich aus einer gesonderten Tabelle),
  • die alte deutsche Fassung galt nur für Lkw, neu ist jetzt auch, dass intermodale Ladeeinheiten herzustellen sind – mit Blick auf eine Verladung/Umladung auf unterschiedliche Transportmittel (Lkw, Bahn, Schiff),
  • DIN EN 12 640 gilt auch für Nutzfahrzeuge unter 3,5 t zGM,

Feststellung im Rahmen einer Kontrolle: das war sicher der falsche Zurrpunkt !

Anordnung der Zurrpunkte

  • Abstände Längsseite, 1,20 m, 0,50 von Stirnwand und Heckportal,
  • Kennzeichnung an der Stirnwand und Zurrpunkte: blauer Hintergrund, weiße Schrift,
  • der Hersteller muss dem Nutzer eine Bedienungsanleitung zur Verfügung stellen. Ebenso für die Wartung und Instandhaltung.

>> Norm für Zurrpunkte neu aufgelegt
Quelle: Lasiportal

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