Kritik an Lenkzeiten und Ruhezeiten
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Donnerstag, 09.02.2017 | LKW-Fahrer dürfen ihre wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbringen. Zu diesem Ergebnis kommt Generalanwalt Evgeni Tanchev in seinen Schlussanträgen vom 2. Februar vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Hintergrund ist die Klage des Transportunternehmens Vaditrans gegen den Belgischen Staat.
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Selbstständige Lkw-Fahrerin aus Deutschland wehrt sich gegen Lenkzeiten und Ruhezeitenverordnung vor EU-Parlament
Eine selbstständige Lkw-Fahrerin aus Deutschland hat sich mit einer Petition gegen die Lenkzeiten und Ruhezeitenverordnung an das Europäische Parlament gewandt. Der Grund: Mit der Gesamtlenkzeit von 90 Stunden in der Doppelwoche beziehungsweise der Wochenruhezeit von 45 Stunden werde in ihre unternehmerische Tätigkeit in unzumutbarer Weise eingegriffen.
So müsse sie an einem Freitag zur Einhaltung der Gesamtlenkzeit in der Doppelwoche ihr Fahrzeug auf einem Parkplatz abstellen, obwohl sie nur noch zwei Stunden von zu Hause entfernt wäre. Stets unter der Berücksichtigung, dass sie die täglichen Lenkzeiten und Ruhezeiten einhält.
Ein besonderes Problem stelle sich außerdem für sie als Selbstständige, wenn sie ihren Lkw am Samstag in die Werkstatt fahren möchte. Ohne gegen die Einhaltung der Wochenruhezeit zu verstoßen, könne sie das nicht. Fest steht, dass das Problem der Gesamtlenkzeit in der Doppelwoche alle Fahrer betrifft. Mit der Einführung des Digi-Tachos ist die Überprüfung der Gesamtlenkzeit in der Doppelwoche in Sekundenschnelle möglich.
Quelle: trucker.de; Springer Fachmedien München GmbH, Aschauer Straße 30, 81549 München
Weitere Infos zu dieser Thematik gibt’s im Lasiportal:
>> Streit um Arbeitszeit von Lkw-Fahrern