Worauf Heizöllieferanten nach ADR und GGVSEB achten müssen
Das sollten Heizöllieferanten beachten ! ! Regelung der Verantwortlichkeiten für den Befüller bzw. Fahrzeugführer bei der Lieferung von Heizöl. 1. Der Befüller: Nach ADR den Unterabschnitt 1.4.3.3 und nach der GGVSEB den § 23 – Pflichten des Befüllers- Absatz (1) und (2) sowie den § 27 – Pflichten mehrerer Beteiligter Pflichten im Straßen- und Eisenbahnverkehr […]