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Polizei kontrolliert Sonntagsfahrverbot

Rund 1,5 Mio. mautpflichtige Lkw sind auf den Autobahnen unterwegs

Fahrtrichtungen von Lkw’s auf den Autobahnen

Nach Ende des Sonntagsfahrverbots um 22 Uhr beginnt die Arbeitswoche. Die meisten Lkw’s fahren nach Westen.
Samstags fahren die meisten wieder nach Osten

Aufhebung der Lockerungen war zum 01.09.2020

Sonn- und Feiertagsfahrverbote sind wieder geschaltet: „Vor-Corona-Regelung“ greift wieder ab 01.09.2020

Unmittelbar nach Beginn der Corona-Krise wurde das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw befristet aufgehoben. Auch das Ferienfahrverbot im Sommer galt nur teilweise. Die Aussetzung der gesetzlichen Vorschriften war zwingend erforderlich, um die Versorgung der Menschen in Deutschland zu gewährleisten. Auch wenn die Krise uns weiterhin temporär und regional belastet, so hat sich die Versorgungslage weitgehend normalisiert.

Nach dem Willen des Gesetzgebers gilt ab 01. September in allen Bundesländer wieder das reguläre Sonn- und Feiertagsfahrverbot. Gleichzeitig endet auch das erweiterte Lkw-Ferienfahrverbot am 29. August dieses Jahres.

Zur geltenden Vorschrift:
Das Lkw-Sonntagsfahrverbot gilt laut § 30 StVO an allen Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr für Lkw im gewerblichen Verkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen. Ausnahmen gibt es für frische Lebensmittel wie Milch, Fleisch und Fisch sowie leicht verderbliches Obst und Gemüse.

Zuständig für die Überwachung und Durchführung sind die Bundesländer. Das Verbot soll Straßen im Wochenendreiseverkehr entlasten, Lärm an diesen Tagen reduzieren und den Lkw-Fahrern Ruhepausen ermöglichen.

Die Lockerung des Sonntagsfahrverbotes hatte allerdings auch zur Folge, dass Transporte durchgeführt wurden, die dem Geist der Ausnahmeregelung nicht entsprachen. Vor diesem Hintergrund führte die Hessische Polizei an den Bundesautobahnen A 5 und A 6>>7 Sonderkontrollen durch.

Bei Verkehrskontrollen im Bereich Bergstraße stoppte die Polizei insgesamt sieben Lkw, deren Fahrer sich nicht an das Sonntagsfahrverbot  hielten und auch keine Ausnahmegenehmigung vorweisen konnten.

Auch außerdeutsche Transporteure hielten sich nicht an die Vorschriften. So zog die Polizei einen rumänischen Sattelzug aus dem Verkehr, der für seinen Warentransport keine Ausnahmegenehmigung vorweisen konnte. Gleiches geschah mit einem spanischen Gütertransport, der mit Luftfracht in sein Heimatland unterwegs war.

Neben ´saftigen´ Sicherheitsleistungen in Höhe von 1500 und 3000 Euro untersagten die Polizeibeamten die Weiterfahrt bis zum Ablauf der Dauer des Fahrverbotes um 22.00 Uhr.
Anmerkung von Lasiportal:
Ein Verstoß eines bundesdeutschen Fahrers/Unternehmers gegen das Sonntagsfahrverbot wird im ersten Fall für den Fahrer mit 120 Euro und für den Unternehmer mit von 570 Euro Bußgeld geahndet – ein wahrhaft teurer Transport.

>> Sonntags soll der Brummi stehen bleiben
Quelle: Rhein-Neckar-Zeitung GmbH Neugasse 2 69117 Heidelberg

>> Bundesländer kehren zum Sonntagsfahrverbot zurück
Quelle: ADAC e.V., München

>> § 30 – Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot
Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Berlin

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