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und Sicherheitsprüfung für Lkw und Busse

Technischer Zustand – verkehrssicher oder nicht verkehrssicher !

§ 29 SstVZO regelt die technische Untersuchung von Kraftfahrzeugen und Anhängern (Foto: Lasiportal).

Seit Dezember 1951 gibt es in Deutschland eine Hauptuntersuchung für Kraftfahrzeuge, die zum Verkehr auf öffentlichen Straßen amtlich zugelassen sind. Bei Einführung dieser Gesetzesvorschrift hatten 56 Prüfer in Deutschland den Auftrag, rund 700 000 Pkw auf ihren technischen Zustand hin und damit auf deren Verkehrssicherheit zu untersuchen. Mangels geeigneter Räumlichkeiten fanden die Untersuchungen noch auf Freiflächen statt.

Zwischenzeitlich sind die TÜV-Gesellschaften überwiegend in drei großen Unternehmen „TÜV Süd“, TÜ Rheinland“ und „TÜV Nord“ organisiert. Zudem gibt es Mit dem „TÜV Thüringen“ und dem „TÜV Saarland“ noch zwei konzernunabhängige Organisationen.

Verantwortlich für die fristgerechte Vorführung zur HU ist der Fahrzeughalter, der auch die Kosten für die HU tragen muss (für Pkw bis 3,5 t aktuell zwischen 107 Euro und 125,50 Euro). Die Prüfung kann an einer Prüfstelle, einem Prüfstützpunkt oder beim Fuhrpark einer Firma durchgeführt werden.

Wichtig:
Ist der Termin für die Hauptuntersuchung schon abgelaufen und es kommt zu einem Verkehrsunfall, sind die Ansprüche eines Unfallgegners durch die Kfz-Haftpflichtversicherung zunächst abgedeckt. Führt jedoch ein Mangel, der bei der HU zu beanstanden sein würde, zum Unfall, kann die Versicherung den Fahrzeughalter in Regress nehmen, also einen Teil der Schadensumme von ihm zurückverlangen.

Sicherheitsprüfung:
LKW müssen nach der Erstprüfung dann immer sechs Monate nach jeder HU zur nächsten Prüfung. Beim Bus gilt nach der dritten Prüfung eine Frist von drei Monaten.

Die Sicherheitsprüfung (Kfz) ist eine Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung bei Nutzfahrzeugen. Im Wesentlichen werden folgende Fahrzeugbereiche einer Prüfung unterzogen: Fahrgestell, Fahrwerk, Verbindungseinrichtung Lenkung Reifen, Räder Bremsanlage Schließkräfte an Türen (bei Bussen zum Personentransport)

Bußgeld bei Fristüberschreitung zur HU und LKW-Sicherheitsprüfung:
Je nachdem, wie lange die Frist für eine fällige Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung schon überzogen ist, können sowohl ein Bußgeld als auch Punkte in Flensburg anfallen. Im minderen Versäumnisfall von 2 bis 4 Monaten ist für den Pkw-Halter ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro fällig. Bei längerer Überziehung droht ein Bußgeld und sogar 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.

  • Zur HU-Vorführung schreibt das Gesetz folgende Fristen vor:
    LKW bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht 24 Monate
    LKW über 3,5 t zul. Gesamtgewicht 12 Monate
    Anhänger bis 750 kg 24 Monate
    Anhänger bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht und Wohnanhänger 24 Monate
    Anhänger über 3,5 t zul. Gesamtgewicht 12 Monate

Und das sagen der Gesetzgeber und die Sicherheitsbehörden:
Die Einführung der Vorschriften erfolgte nicht, um Autofahrer zu schikanieren, sondern um die Verkehrstüchtigkeit der Fahrzeuge zu gewährleisten. Die Hauptuntersuchungen tragen zur Sicherheit im Straßenverkehr bei.

>> Bussgeldkatalog Sicherheitspruefung für Lkw
Quelle: Medici Internet AG, 10 969 Berlin

>> Alles Wissenswerte zur TÜ von Kraftfahrzeugen
Quelle: ADAC, 80 686 München

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