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Verkehrsunsichere Lkw mit Radklammern an der Weiterfahrt gehindert

Polizeikontrolle –
Welche Pflichten haben die Fahrer ?

Lkw-Klammer – eine wirksame Wegfahrsperre nach Stilllegung durch die Polizei. Sie ist auch wirksam im Kampf gegen Fahrzeugdiebstahl

Lkw-Kontrollen auf ausgewiesenen BAB-Parkplätzen, auf Autohöfen oder an Bundesstraßen gehören ins tägliche Bild des Straßenverkehrs. Sowohl das Fahrpersonal als auch die Kontrollbeamten (Polizei und BAG) müssen im unmittelbaren Kontakt miteinander umgehen. Freundlichkeit, Kompetenz und Sachlichkeit sind da gefragt, und das Verständnis des einen für die Arbeit des anderen darf dabei nicht zu kurz kommen.

Schließlich dient das gesamte Procedere ausschließlich der Verkehrssicherheit, der Gleichbehandlung im Wettbewerb und dem Umweltschutzes.

Das Gesetz schreibt im § 36 (5) der StVO vor:

  • Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten.
  • Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.

Die Vorschrift geht sogar so weit, dass der kontrollierte Fahrer an der Kontrolle aktiv mitzuwirken hat. Das Nichtbefolgen polizeilicher Weisungen ist in Einzelfällen bußgeldbewährt oder/und kann zu Zwangsmaßnahmen führen.

Vor diesem Hintergrund haben Beamte der Autobahnpolizei in Köln zwei verkehrsunsichere Lastkraftwagen aus dem Verkehr gezogen und deren Weiterfahrt mittels Radklammern verhindert.

Bei einem der Gütertransporter handelte es sich um einen Sattelzug aus Weißrussland. Neben einer defekten Bremsleitung wurden auch massive Rostschäden sowie gebrochene Bremsscheiben festgestellt. Die Beamten verhinderten die Weiterfahrt des 33-jährigen Fahrers durch den Einsatz einer Radklammer und ordneten die Untersuchung des Fahrzeugs durch einem Sachverständigen an.

Häufig setzen Polizeibeamte diese Zwangsmaßnahme als letztes Mittel ein um zu verhindern, dass der Fahrer trotz einer mündlichen Verfügung unkontrolliert die Fahrt wieder fortsetzt. In der Regel sind es schwerwiegende Gründe (erhebliche Fahrzeugmängel, Ladungssicherungsmängel, auch Fahruntüchtigkeit des Fahrers wg. Alkohol oder Drogeneinwirkung), die zu diesem Zwangsmittel führen.

Radklammern und Radkrallen sind zudem ein einfaches, kostengünstiges und probates Mittel, um jeglichen Fahrzeugdiebstahl selbst und vorsorglich wirksam zu verhindern.

Das sagt die polizeiliche Beratung:
Jährlich entstehen der Transportwirtschaft durch Diebstahl kompletter Sattelzüge und Lkw sowie ihrer Ladung Schäden in Millionenhöhe. Auf deutschen Autohöfen, Fracht- und Betriebshöfen und auf Parkplätzen wurden laut BKA im Jahr 2018  – 921 Lastkraftwagen gestohlen. Sicherheitsbewusstes Verhalten und die Nutzung spezieller Sicherungstechnik minimieren das Risiko, Opfer von LKW- und Ladungsdiebstahl zu werden.

Die Wegfahrsperre erzielt die höchste Wirkung, wenn gleichzeitig der Unterlegkeil mit eingesetzt wird – so die Auskunft des Herstellers.

Am Rande:
Auch die Polizei in Österreich setzt im Rahmen ihrer Kontrollen Radklammern ein.
Dort heißt es:
Die Organe der Straßenaufsicht sind berechtigt, Personen, die sich offenbar unter Alkohol oder Drogeneinwirkung befinden, an der Lenkung oder Inbetriebnahme eines Fahrzeuges zu hindern. Zu diesem Zwecke ist das Anlegen von technischen Sperren anzuwenden.

>> Verkehrsunsichere LKW mit Radklammern an der Weiterfahrt gehindert
Quelle: Polizei NRW, Presseportal

>> Maroder Lkw, sturer Fahrer
Quelle: Lasiportal

>> Lkw-Radkrallen und Reifensicherung
Quelle: Mast Eurokrallen München GmbH, 85 399 Hallbergmoos

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