Die 10 Gebote der Ladungssicherung im Baustoffhandel
Gebot 1 Die Verpackung ist unbeschädigt und für diesen Transport geeignet! Bei überbauten Paletten gilt besondere Vorsicht „Beschädigungsgefahr“ Die Ware ist auf dem Ladungsträger fest verbunden – Die Wickelfolie ist unbeschädigt und mit der Palette fest verbunden Die Bänder sind einwandfrei fest Die Kantenschützer sitzen richtig Beschädigte Gefahrgutverpackungen dürfen nicht verladen werden! Gebot 2 […]
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