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Höhere Bußgelder für mehr Verkehrssicherheit

. . . gegen Raser mit Wirkung vom 09. November in Kraft.

Die Bundesländer und das Bundesverkehrsministerium haben sich auf eine Änderung der Bußgeldkatalogverordnung geeinigt. Nachdem der Bundesrat am 8.10.2021 der neuen Bußgeldkatalogverordnung zugestimmt hat, treten die neuen Bußgelder am 9. November 2021 in Kraft. Für Verstöße, die bis einschließlich 8.11. begangen wurden, gilt der alte Bußgeldkatalog. Hintergrund und Motivation des Gesetzgebers ist es, erneut stärker gegen Raser vorzugehen und die Geschwindigkeit als Hauptunfallursache Nr. 1 einzudämmen.

Hierzu die derzeitige Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz aus Bremen, Frau Maike Schaefer: „Wir wissen, überhöhte Geschwindigkeit ist die häufigste Unfallursache. Bußgeldkatalog und Straßenverkehrsordnung sind letztlich verkehrserzieherische Maßnahmen zur gegenseitigen Rücksichtnahme«.

 Die Neuregelung bringt eine deutliche Erhöhung der Verwarn- und Bußgeldsätze mit sich, wobei sich die bisherigen „Strafen“ im unteren Bereich schon um das Doppelte erhöhen.

Auszug aus dem aktuellen Bußgeldkatalog Geschwindigkeit für LKW über 3,5 t (innerorts)

Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot
… bis 10 km/h 40 €
… 11 bis 15 km/h 60 €
… 16 bis 20 km/h 160 € 1
… 21 bis 25 km/h 175 € 1
… 26 bis 30 km/h 235 € 2 1 Monat
… 31 bis 40 km/h 340 € 2 1 Monat
… 41 bis 50 km/h 560 € 2 2 Monate
… 51 bis 60 km/h 700 € 2 3 Monate
… über 60 km/h 800 € 2 3 Monate

>> Geschwindigkeitsüberschreitung – Bußgeld aktuell
Quelle: VFR Verlag für Rechtsjournalismus, 10 437 Berlin

 

 

Rasen, Drängeln und Fahren bei Rot wurde deutlich teurer
Verschärfter Bußgeldkatalog gilt seit 1. Februar 2009

Aktuelle Infos zum Thema siehe hier im Lasiportal unter:
1.2.2009 – Härtere Strafen für Raser und Alkoholsünder …

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