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Gefahrgutbeförderung: ab 1. Januar 2008 sind Feuerlöscher nach EN 3 in ausreichender Zahl mitzuführen

Seit dem 1. Januar 2008 dürfen Gefahrguttransportfahrzeuge sowohl im innerstaatlichen als auch im grenzüberschreitenden Verkehr nur noch nach der Europäischen Norm EN 3 beschaffene Feuerlöscher in ausreichender Zahl mitführen. Aus diesem Anlass rät der bvbf Bundesverband Brandschutz Fachbetriebe e.V. dringend, rechtzeitig die Feuerlöschgeräte-Ausrüstung aller gefahrgutbefördernden Fahrzeuge auf Vollständigkeit und Funktionssicherheit zu überprüfen.Je nach Gewicht des Fahrzeugessowie Art und Menge der Gefahrgut-Ladung sind EN3-Feuerlöscher für die Brandklassen A, B und C mit entsprechender Löschmittelmenge mitzuführen. Sie beträgt mindestens 2 kg bei Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und reicht bei großen Fahrzeugen mit mehr als 7,5 Tonnen bis zu12 kg Löschmittel. Natürlich zählen dabei nur Geräte, die – wie vorgeschrieben – mit einer entsprechenden Prüfplakette des qualifizierten Feuerlöscher-Kundendienstes versehen sind.

Info“s … des bvbf

Quelle: Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V.   bvbf-brandschutz.de

Hier finden Sie die Adressen qualifizierterBrandschutz-Fachbetriebe … e. V. Dienstleister im Brandschutz

Quelle: Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V.   bvbf-brandschutz.de

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