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Ladung und Sicherung – Bilder zur Themenbeschreibung

Bilder für Seminare und Schulungen

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Mangelhafte Ladungssicherung

 

1: hinteres geladenes Fahrzeug, Überstand etwa 1,3 m

1: hinteres geladenes Fahrzeug, Überstand etwa 1,3 m – mehrere Verkehrsvorschriften verbieten einen derartigen Transport. Abgesehen von der mangelhaften Ladungssicherung – siehe weitere Bildfolge – fehlt die Kenntlichmachung nach hinten, da der Überstand mehr als 1,0 Meter beträgt – § 22 (4) StVO – Darüberhinaus muss die deutliche Erkennung des rückwärtiges Signalbildes jederzeit gewährleistet sein (Beleuchtung, Blinklichter, Kennzeichen etc).

 

 

 

 

 

 

2

 2: Übersicht von hinten, hinteres Fahrzeug mit Wagenheber angehoben, um ein Herabfallen zu verhindern, PKW steht auf zwei unbefestigten Auffahrrampen – Die Weiterfahrt dieses Transportes ist sofort zu untersagen; Transportfahrzeug ungeeignet, Sicherung i.S. § 22 (1) StVO nicht möglich. Die Sicherung ist frei gewählt und entspricht nicht „den anerkannten Regeln der Technik“.

 

 

 

 

 

 

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 3: Detailaufnahme Wagenheber

 

 

 

 

 

 

 

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 4: Detailaufnahme Auffahrrampen

 

 

 

 

 

 

 

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 5: Profilhaken in Stahlfelge eingehängt, Haken unzulässig auf Biegung belastet, droht bei Kräfteeinleitung aufzubiegen, PKW steht auf ungesicherten Auffahrrampen

 

 

 

 

 

 

 

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 6: geladener Kleintransporter hinter der Stirnwand des SZ

 

 

 

 

 

 

 

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 7: dahinter die 02 geladenen PKW, Ladefläche Sattelanhänger zu kurz für alle drei
Fahrzeuge, daher das unsichere Konstrukt aus Rampen und Wagenheber

 

 

 

 

 

 

 

8

 8: unzulässige Sicherung des Kleintransporters „oberhalb der gefederten Masse“ und Spanngurt durch Ableiten der Kräfte an Karosserie nicht „in geradem Zug“ verwendet, zur Direktzurrung oder Niederzurrung in dieser Form ungeeignet

 

 

 

 

 

 

 

9

9: Profilhaken im Fahrzeugrahmen des Kleintransporters eingehängt, dieser ist
durch Kräfteeinleitung bereits erkennbar aufgebogen, damit als Zurr- oder
Befestigungspunkt unterdimensioniert

 

 

 

 

 

 

10

 10: Luft in Bereifung des Kleintransporters zur Höhenreduzierung abgelassen, um unter die Dachaufbauten des Standard-Aufliegers zu passen, damit keine Ladungssicherung durch Niederzurren oder eine sog. „kombinierte Ladungssicherung“ durch Nieder- und Direktzurren möglich, da keine ausreichende Oberflächenverzahnung zwischen platten Reifen und Ladeboden herstellbar, zudem seitliches Wanken, bzw. Herausrutschen aus der ohnehin unsicheren Befestigung zu befürchten

 

 

 

 

 

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 11: unsachgemäße Verwendung von „ablegereifem“ und beschädigten Zurrmaterial

 

 

 

 

 

 

 

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Mangelhafte Ladungssicherung

>> Urheberrechte des Beraters Olaf Schmack ID 1309

VW Bully mit Anhänger voller Schrott

Gipfel der mangelhaften Ladungssicherung mit Knoten über die Ladeklappen, Zurrmittel falsch eingesetzt, ablegereifes Gurtmaterial, ohne Zurrpunkte, nicht formschlüssig, vermutlich 750 kg Anhänger , völlig überladen
Ist das immer noch die Realität vermeindlicher Volksunternehmer ?
Klein Unternehmer oder nicht, das kostet vermutlich nicht nur Punkte sondern auch horrendes Bußgeld.

 

o.schmack81: Wer möchte kann gerne zu Bild 1 über info@lasiportal.de einen fachlichen Kommentar zur Einfügung übersenden.

 

 

 

 

 

 

 

o.schmack7

2: Wer möchte kann gerne zu Bild 2 über info@lasiportal.de einen fachlichen Kommentar zur Einfügung übersenden.

 

 

 

 

 

 

 

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5: Wer möchte kann gerne zu Bild 5 über info@lasiportal.de einen fachlichen Kommentar zur Einfügung übersenden.

 

 

 

 

 

 

 

 

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6: Wer möchte kann gerne zu Bild 6 über info@lasiportal.de einen fachlichen Kommentar zur Einfügung übersenden.

 

 

 

 

 

 

 

 

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7: Wer möchte kann gerne zu Bild 7 über info@lasiportal.de einen fachlichen Kommentar zur Einfügung übersenden.

 

 

 

 

 

 

 

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8: Wer möchte kann gerne zu Bild 8 über info@lasiportal.de einen fachlichen Kommentar zur Einfügung übersenden.

 

 

 

 

 

 

 

 

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9: Wer möchte kann gerne zu Bild 9 über info@lasiportal.de einen fachlichen Kommentar zur Einfügung übersenden.

 

 

 

 

 

 

 

 

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