Langholztransport mangelhaft gesichert
Mangelnde Ladungssicherung von Langholztransport / Verwarnungsgeld
Manchmal gibt es Dinge, die sind kaum zu glauben – gerade auch, was die Ladungssicherung betrifft.
So bemerkte vor kurzem ein Kradfahrer der Soester Polizei im Gewerbegebiet Süd-Ost einen Pkw, dessen Ladung erheblich nach hinten herausragte. Der 63-jährige Golffahrer hatte 4,5 Meter lange Latten in sein Fahrzeug gepackt und wollte damit nach Hause fahren. Allerdings drohten die Hölzer auf die Straße zu rutschen (siehe Foto), so dass der Polizeibeamte die Fahrt stoppte.
Neben einem Verwarnungsgeld von 35 Euro musste der „Langholzfahrer“ sich ein geeignetes Fahrzeug besorgen, um seine Holzarbeiten durchführen zu können.
Quelle: Kreispolizeibehörde Soest, Pressestelle Polizei Soest; presseportal.de/polizeipresse
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