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Sechs Autowracks notdürftig gesichert

AutowracksAnzeige gegen Lkw-Fahrer wegen mangelnder Ladungssicherung und Inbetriebnahme eines nicht vorschriftsmäßig ausgestatteten Lkws

Mangelnde Ladungssicherung – es gibt Beispiele, die selbst bei erfahrenen Polizeibeamten Kopfschütteln hervorrufen. So auch kürzlich in Erkrath, als ein Lkw mit riskant gesicherter Ladung gestoppt wurde.

Auf der Ladefläche des 7,5-Tonner Lkws waren sechs Autowracks gestapelt. Diese waren zwar ohne Motor, Getriebe und Achsen, doch kann man mit einem Gewicht von 300 – 400 Kilo je Autowrack rechnen, also mit einem Gesamtgewicht von etwa zwei Tonnen.

Im vorderen Teil waren drei Autowracks, dahinter zwei Autowracksübereinander gestapelt. Um den Dreierpack „zur Seite hin abzustützen“, war hier ein Autowrack hochkant abgestellt.

Da aber nicht mehr genügend Platz vorhanden war, konnte es nicht auf der Ladefläche abgestellt werden, sondern auf der Bracke. Die gesamte Ladung war mit fünf Zurrgurten nur notdürftig gesichert, die allesamt zerschlissen waren (der hintere Gurt war zudem nicht gespannt).

Der Fahrzeugführer erhält eine Anzeige wegen mangelnder Ladungssicherung und wegen der Inbetriebnahme eines nicht vorschriftsmäßig ausgerüsteten Lkws (Lkw war nicht mit Zurrpunkte zur ordnungsgemäßen Anbringung von Zurrgurten ausgestattet).

Kommentar: Gemäß den Vorschriften der Ladungssicherung dürfen Autowracks nie übereinander gestapelt werden, es sind Unterlegmatten (zur Erhöhung des Reibungswiderstandes) und mindestens zwei Zurrgurte je Autowrack einzusetzen.

 

Quelle: Polizei Mettmann, presseportal.de/polizeipresse

Weitere Infos zu dieser Thematik gibt’s im Lasiportal:

VDI 2700 Blatt 8.1 Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen: Sicherung von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen auf Fahrzeugtransportern .. .

Ladungssicherung richtig anwenden . . .

Zurrmittel richtig einsetzen . . .

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