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Spektakulärer Verstoß gegen Ladungssicherung

Pkw von Zurrgurten auf VW-Transporter eher notdürftig gehalten als ordnungsgemäß gesichert

Spektakulärer Verstoß gegen die Ladungssicherungsvorschriften: Der Pkw war nur mit zwei Zurrgurten gesichert (Foto: Polizeidirektion Schwalm-Eder)

Spektakulärer Verstoß gegen die Ladungssicherungsvorschriften: Der Pkw war nur mit zwei Zurrgurten gesichert (Foto: Polizeidirektion Schwalm-Eder)

Verstöße gegen die Vorschriften der Ladungssicherung können teuer werden. So auch bei einem Vorfall im Altkreis Ziegenhain, der schlimm hätte enden können.

Nach einer Polizeikontrolle war für einen VW-Transporter die Fahrt zu Ende. Der Transporter war mit seiner spektakulären Ladung zwar nicht überladen, allerdings war die Art und Weise der Ladungssicherung zu beanstanden.

Der Pkw war mit zwei Zurrgurten eher notdürftig gehalten anstatt vorschriftsmäßig gesichert. Bei entsprechenden Fahrsituationen, wie bei starkem Bremsen oder Ausweichmanövern in Gefahrensituationen, hätten Ladung und Transportfahrzeug ein für den Fahrer unkalkulierbares Eigenleben entwickeln können. Dann hätte auch die rote Flagge am Ende der Ladung nicht mehr geholfen.

Diese Art des Transportes stellt eine Ordnungswidrigkeit nach der Straßenverkehrsordnung dar und wurde mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro und einem Punkt beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg belegt.

 

Quelle: Polizeipräsidium Nordhessen, Polizeidirektion Schwalm-Eder, August-Vilmar-Straße 20, 34576 Homberg; presseportal.de/polizeipresse

Weitere Infos zu dieser Thematik gibt’s im Lasiportal:

Gefährlicher Leichtsinn eines Lkw-Fahrers . . .

Leichtsinniger Umgang mit Ladungssicherung . . .

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