Ungesicherte Ladung auf Pkw-Anhänger
Auch Privatpersonen müssen Ladungssicherung beachten / Nicht gesicherte Basaltsteine beschädigten zwölf Autos
Ladungssicherung ist nicht nur eine Angelegenheit, die alle professionell im Transportgewerbe Verantwortlichen angeht, sondern zunehmend auch Privatpersonen. Eine mangelnde Ladungssicherung kann bisweilen schwerwiegende Folgen haben:
So hatte sich in Wittlich der Fahrer eines Pkw einen Anhänger gemietet, den er mit Basaltpalisadensteine geladen hatte. Die Steine waren in mindestens zwei Lagen übereinander gelagert, ohne jedoch in irgendeiner Art und Weise gesichert gewesen zu sein. Auch die Plane des Anhängers war nicht verschnürt.
Diese grobe Verletzung der Ladungssicherungsrichtlinien führte dazu, dass einige Steine auf die Fahrbahn fielen und Schäden in Höhe von 7000 Euro an Reifen, Unterböden, Ölwannen und Auspufftöpfen von zwölf nachfolgenden Autos verursachte.
Hier können Sie den vollständigen Text nachlesen:
Nicht gesicherte Ladung verursacht Unfall mit zwölf beteiligten Fahrzeugen . . .
Quelle: Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz, Schillerplatz 3-5, 55116 Mainz.
Kommentar:
Das Oberlandesgericht Koblenz hat sich in einem Urteil mit dem Transport von Mauersteinen befasst, die in zwei Lagen die Bordwände überragten. Die oberste Lage war durch ein Verpackungsband horizontal umreift. Eine Verbindung der Steine mit der Palette durch vertikale Bänder erfolgte nicht. Die Ladung galt damit, so das Gericht, als unzureichend gesichert. (OLG Koblenz (06.09.1991, AZ:1 Ss 265/91).
Weitere Infos gibt’s zu dieser Thematik im Lasiportal:
Ladungssicherung und Haftungsverpflichtung . . .