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Verkehrsgefährdung im doppelten Sinne

Mangelhaft gesicherte Schrottladung mit verkehrsuntauglichem Klein-Lkw transportiert

Bei diesem Kleintransporter war nicht nur die Ladung mangelhaft gesichert, der Lkw selbst war völlig verkehrsuntauglich (Foto: Polizeipräsidium Nordhessen)

Bei diesem Kleintransporter war nicht nur die Ladung mangelhaft gesichert, der Lkw selbst war völlig verkehrsuntauglich (Foto: Polizeipräsidium Nordhessen)

Ungesicherte Ladung und ein völlig verkehrsunsicheres Fahrzeug – diese Kombination begegnete kürzlich Beamten der Verkehrsinspektion Kassel.

Ihnen war der Klein-Lkw aufgefallen, da er, ohne überladen gewesen zu sein, mit dem Heck bedrohlich nahe über der Fahrbahn hing. Zudem spielte die Beleuchtung verrückt, nachdem der Fahrer einen Bremsversuch unternommen hatte – bei desolaten Bremsanlagen.

Die Beamten stoppten den stadteinwärts fahrenden Kleinlaster und warfen einen genaueren Blick auf beziehungsweise unter das Schrottfahrzeug. Ihnen bot sich ein katastrophaler Blick. Nicht nur der Tank war mit einfachem Draht an der Karosserie befestigt, sondern insbesondere der gesamte Hauptrahmen war gefährlich durchgerostet.

Die Räder waren nicht nur abgefahren, sondern auch mit falschen Schrauben an den Achsen montiert. Zudem war die komplette Elektrik defekt. Die vordere Bremse zeigte zudem eine unzureichende Bremswirkung, die hintere funktionierte überhaupt nicht.

Zu allem Überfluss war die Ladung, Metallschrott, unzureichend gesichert gewesen. Zwar hätte diese nicht durchs Bremsen verrutschen können; dies lag weniger an der Ladungssicherung, als vielmehr an der defekten Bremsleitung. Ein Auffahrunfall hätte allerdings sehr wohl die Ladung gefährlich gegen das Führerhaus krachen lassen.

Eine weitere Benutzung des Fahrzeugs wurde dem Fahrer untersagt, und die Kennzeichen wurden sichergestellt. Zudem wurde ein Sachverständiger zur Begutachtung der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs hinzugezogen.

Den Fahrer, zugleich Halter des Kleintransporters, erwarten nun ein Bußgeld und Punkte in Flensburg wegen mangelnder Ladungssicherung und wegen des Betriebes eines Fahrzeuges trotz erheblicher Mängel. Auch die Kosten des Gutachtens werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.

 

Quelle: Polizeipräsidium Nordhessen; presseportal.de/polizeipresse

 

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