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Verstöße gegen Gefahrgutrecht und Ladungssicherungsvorschriften

Verkehrsdienst der Polizei Bielefeld stellt eklatante Verstöße gegen Gefahrgutrecht und Ladungssicherung fest

Eines der beschädigten Gefahrgut-Fässer (Foto: Polizei Bielefeld)

Eines der beschädigten Gefahrgut-Fässer (Foto: Polizei Bielefeld)

Polizeibeamte zur spezialisierten Überwachung des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs haben bei einer Verkehrskontrolle in Bielefeld erneut einen Lkw mit Gefahrgut und Ladungssicherungsmängeln gestoppt.

Der 42-jährige Lkw-Fahrer hatte beim selbständigen Beladen des Lkws das Pech, dass ihm die Palette mit den Gefahrgut-Fässern umgefallen war. Die meisten der je 25 kg schweren Fässer mit leicht entzündlichem Inhalt (insgesamt 325 kg) waren verbeult, aus einem Fass trat sogar Flüssigkeit aus, von der der Fahrer etwas am Hosenbein hatte.

Anstatt die beschädigten Gefahrgüter verordnungskonform nicht zu befördern, öffnete er die Palette und stellte die beschädigten Fässer zwischen weiteres Ladegut auf seinen Lkw. Die gesamte Ladung wurde nicht gegen Verrutschen gesichert. Geeignetes Material zur Sicherung der Ladung wurde noch nicht einmal mitgeführt.

Dem Lkw-Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt. Außerdem wurde festgestellt, dass der Fahrer nur über das eingelegte Schaublatt im Kontrollgerät als Nachweis für die Lenk- und Ruhezeiten verfügte. Er hätte aber die Belege für die letzten 28 Tage mitführen müssen. So verstieß er auch gegen die Sozialvorschriften.

Im Ergebnis bekommen der Fahrer, der „Beförderer“ und der rechtliche „Verlader“ Anzeigen, weil der eine für geeignetes Ladungssicherungsmaterial sorgen muss und der andere die ordnungsgemäße Beladung zu prüfen hat.

 

Quelle: Polizeipräsidium Bielefeld; presseportal.de/polizeipresse

 

Weitere Infos zu dieser Problematik gibts im Lasiportal:

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