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Beleuchtung

Bußgeld und Punkte bei Nichtbefolgen der Vorschriften zur Beleuchtung eines Kraftfahrzeugs gemäß Bußgeldkatalog.

Tatbestand Bußgeld in und #8364; Punkte Fahrverbot
Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen nicht oder nicht vorschriftsmäßig benutzt, obwohl die Sichtverhältnisse es erforderten, oder nicht rechtzeitig abgeblendet oder Beleuchtungseinrichtungen in verdecktem oder beschmutztem Zustand benutzt 10 und #8364;
– mit Gefährdung 15 und #8364;
– mit Sachbeschädigung 35 und #8364;
Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren oder mit einem Kraftrad am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren 10 und #8364;
– mit Gefährdung 15 und #8364;
– mit Sachbeschädigung 35 und #8364;
Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen innerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren 25 und #8364;
– mit Sachbeschädigung 35 und #8364;
Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren 40 und #8364; 3
Haltendes mehrspuriges Fahrzeug nicht oder nicht wie vorgeschrieben beleuchtet oder kenntlich gemacht 20 und #8364;
– mit Sachbeschädigung 35 und #8364;

Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.Quelle: Bundesverkehrsministerium für Verkehr, Bau und StadtentwicklungStand: 2007

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