Bereifung und Laufflächen
Bußgeld und Punkte bei nicht vorschriftsmäßiger Bereifung eines Kraftfahrzeugs gemäß Bußgeldkatalog.Das richtige Reifenprofil ist besonders im Winter wichtig. Prüfen Sie ihre Profiltiefe bevor Sie in den Winter starten.
Tatbestand | Bußgeld in und #8364; | Punkte | Fahrverbot |
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Kraftfahrzeug oder Anhänger, die unzulässig mit Diagonal- und mit Radialreifen ausgerüstet waren, in Betrieb genommen | 15 und #8364; | nein | |
Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers, die unzulässig mit Diagonal- und mit Radialreifen ausgerüstet waren, angeordnet oder zugelassen | 30 und #8364; | nein | |
Mofa in Betrieb genommen, dessen Reifen keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß | 25 und #8364; | nein | |
Als Halter die Inbetriebnahme eines Mofas angeordnet oder zugelassen, dessen Reifen keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß | 35 und #8364; | nein | |
Kraftfahrzeug (außer Mofa) oder Anhänger in Betrieb genommen, dessen Reifen keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß | 50 und #8364; | 3 | nein |
Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs (außer Mofa) oder Anhängers angeordnet oder zugelassen, dessen Reifen keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß | 75 und #8364; | 3 | nein |
Im Winter mit nicht angepasster Bereifung gefahren | 20 und #8364; | ||
– mit Verkehrsbehinderung | 40 und #8364; | 1 |
Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.Quelle: Bundesverkehrsministerium für Verkehr, Bau und StadtentwicklungStand: 2007
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