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Fußgängerüberwege

Bußgeld und Punkte beim Fehlverhalten am Fußgängerüberweg gemäß Bußgeldkatalog.

Tatbestand Bußgeld in und #8364; Punkte Fahrverbot
An einem Fußgängerüberweg, den ein Bevorrechtigter (Fußgänger) erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht, oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt (soweit nicht Straftat) 50,- EUR 4 nein

Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.Quelle: Bundesverkehrsministerium für Verkehr, Bau und StadtentwicklungStand: 2007

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