Fußgängerüberwege
Bußgeld und Punkte beim Fehlverhalten am Fußgängerüberweg gemäß Bußgeldkatalog.
Tatbestand | Bußgeld in und #8364; | Punkte | Fahrverbot |
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An einem Fußgängerüberweg, den ein Bevorrechtigter (Fußgänger) erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht, oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt (soweit nicht Straftat) | 50,- EUR | 4 | nein |
Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.Quelle: Bundesverkehrsministerium für Verkehr, Bau und StadtentwicklungStand: 2007
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