Höhe von Bußgeldern für Verantwortliche
Als Verkehrsordnungswidrigkeit können z.B. folgenden Bußgelder fällig werden für Beförderer, Halter, Verlader und Fahrzeugführer: Beförderer 750,- EUR wer als Beförderer entgegen §9 Abs.12 Nr.7 GGVSE nicht dafür sorgt, dass der Fahrzeugführer über die erforderliche Ausrüstung zur Durchführung der Ladungssicherung verfügt ! Halter 750,- EUR wer als Halter entgegen§9 Abs.12 Nr.7 GGVSE nicht dafür sorgt, dass […]