Die 10 Gebote der Ladungssicherung!
Ladungssicherung ist nicht nur im Transportgewerbe zu Recht einmal mehr in aller Munde
Schon so unscheinbare Hilfsmittel wie z. B. Antirutschmatten und Kosten im Centbereich bringen ein deutliches MEHR an Sicherheit. Das weiss auch die Polizei und kontrolliert mehr und mehr die Ladungssicherung.
Rainer Köbl hat exklusiv für das LasiPortal die 10 Gebote der Ladungssicherung zusammengestellt, die Ihnen helfen sollen Bußgelder und unnötige Kosten zu vermeiden.
Denken Sie daran:
Absender, Verlader, Frachtführer, Fahrer und Fahrzeughalter – alle sitzen in einem Boot. Der Verlader kann die Verantwortung nicht mehr auf den Fahrer abwälzen.
Gebot 1
Die Verpackung muss unbeschädigt und für diesen Transport geeignet sein
- Die Palette ist nicht überbaut
- Das Ladegut ist mit dem Ladungsträger fest verbunden und
- die Wickelfolie ist unbeschädigt
- die Bänder sind einwand frei
- die Kantenschützer sitzen richtig
- Verpackung beschädigt? Dann Klärung beim Absender
Gebot 2
Gebot 3
Der Laderaum muss geeignet und ausreichend groß genug sein
- Die Lkw-Ausstattung entspricht der Unternehmens-Checkliste, die Ihr Berater Ladungssicherung mit Ihnen erarbeitet hat?
- Der Wagenboden ist besenrein? Wenn nein, dann abkehren lassen!
- Die festen Fahrzeugaufbauten sind alle unbeschädigt?
- Die Planenaufbauten sind unbeschädigt?
- Alle Spriegel sind vorhanden und unbeschädigt? Wenn nein, dann nachrüsten lassen!
- Die Hilfsmittel zur Ladungssicherung sind geeignet und in ausreichender Anzahl vorhanden (z.B. Antirutschmatten, Klemmbretter, Sperrstangen und Zurrgurte)?
- Achten Sie darauf, dass die Hilfsmittel unbeschädigt sind und nicht die Ablegereife erreicht haben (VDI-Richtlinie 2700 Blatt 15)!
Gebot 4
Ist der Fahrer beim Verladen anwesend und hilft beim Verladen mit?
- Wenn JA, dann muss die Verlademethode mit dem Fahrer abgesprochen werden.
- Wenn NEIN, dann sind Sie als Verlader für die komplette Ladungssicherung verantwortlich.
Gebot 5
Kann die Methode Formschluss nach vorne angewendet werden ?
- Wenn JA, dann muss darauf geachtet werden, dass die davor stehenden Güter stabil genug sind.
- Wenn NEIN, dann müssen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, z.B.
- Einbau von Querklemmbalken
- Unterlegen von Antirutschmatten
- mit Zurrgurten niederzurren
Gebot 6
Kann die Ladung formschlüssig zur Seite und nach hinten geladen werden?
- Wenn NEIN, dann müssen die Leerräume ausgefüllt werden. Das kann geschehen durch Paletten oder Staupolstersäcke.
- Wenn JA, dann können die Kräfte durch die seitlichen Aufbauten aufgenommen werden
Gebot 7
Handelt es sich bei dem Fahrzeug um einen Schiebeplanenaufbau ohne Zertifikat nach 12642 XXL, dann
- können seitlich keine Kräfte aufgenommen werden.
- Achtung!!! Es muss jede Reihe (Ausnahme an den Rungen) gegurtet werden.
Handelt es sich um einen Schiebeplanenaufbau mit Zertifikat nach 12642 XXL, dann
- können seitliche Kräfte aufgebaut werden.
- Achtung, hierbei sind folgende Voraussetzungen zu beachten:
- formschlüssig laden
- keine scharfen Kanten
- Fahrzeug muss geeignet sein
- Zertifikat einsehen!
Gebot 8
Bei der Vewendung von Zurrgurten ist folgendes zu beachten:
- Die Zurrgurte müssen technisch einwandfrei sein.
- Geeignete Haken für den Anwendungzweck (z.B. keine Spitzhaken für Rahmenbefestigung).
- Die STF Kennzeichnung (max. zu erreichende Vorspannkraft) muss beachtet werden, z. B. STF = 240 daN erreicht max. auch nur eine Vorspannkraft von 240 daN
Gebot 9
Fahrerpflichten
Ist das Fahrzeug bereits vorgeladen, dann muss der Fahrzeugführer sicherstellen, dass durch die Beladung
- die richtige Lastverteilung erfolgt ist,
- die Achslasten sowie das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wurde und zu einer Betriebsunsicherheit führt.
Gebot 10
Höchstes Gebot
Lassen Sie den Transport nicht fahren, wenn Sie offensichtlich erkennen können, dass die Verkehrssicherheit durch die Ladung beeinträchtigt wird und sich nach aller Wahrscheinlichkeit ein Schaden durch die ungesicherte Ladung ergeben kann.