Selbstabholerproblematik: Käufer holt Ware selbst ab oder beauftragt einen Dritten
Wer ist eigentlich für die Ladungssicherung verantwortlich, wenn der Käufer die Ware selbst abholt oder einen Dritten beauftragt, die Ware beim Verkäufer abzuholen und dieser als Verlader auftritt oder auftreten muss, weil der Fahrer die Ware gar nicht selbst aufladen kann. (zu schwer, zu sperrig etc.). In vielen Fällen verfügt das zur Beladung angestellte Fahrzeug nicht über die geeignete Ausstattung zur Ladungssicherung oder das Fahrzeug selbst ist gar nicht für diesen Transport geeignet. Das Problem ist, dass übliche Vereinbarungen zwischen Verkauf, Absender, Verlader und dem Vertragspediteur nicht bekannt sind oder bekannt sein können und bei Nichtverladung interne Probleme mit dem Verkauf entstehen und dieser sehr häufig kein Verständnis für die Nichtbeladung aufbringt. Viele Verantwortliche Geschäftsführer argumentieren damit, dass der Kunde König sei und die Ware auf jeden Fall raus müsse. Entsteht dann ein Schaden oder gelangt das Transportfahrzeug in eine Verkehrskontrolle, muss dann wegen mangelhafter Ladungssicherung stehen bleiben und es kommt zu Lieferverzügen, dann bekommt in vielen Fällen der Verladeverantwortliche die Knüppel. Bei einem Transportschaden, hat der Kundeoft auch kein Verständnis dafür und wirft dem Verkäufer/Verlader mangelnde Sorgfalt vor. Der Schuldige ist dann nicht selten wieder der Versandleiter. Der Verkauf hält sich dann elegant zurück. Um diesem Problem präventiv entgegen zu wirken, muss der Kunde bereits im Vorfeld ausreichend überdiesen Sachverhalt informiert werden. Bereits bei Verkauf (z.B. ab Werk) der Ware und der Auftragsbestätigung sollte der Kunde die für die Verladung und den Transport erforderlichen Rahmenbedingungen erhalten und sich natürlich auch daran halten. Das oberste Ziel muss lauten. Die Ware soll so ankommen, wie der König – Kunde es erwartet. Aus Sicht des öffentlichen Rechtes ist derjenige der verantwortliche Verlader, der dem Fahrzeugführer die Ware übergeben hat. Unabhängig, welche Vertragsrechtlichen Umstände vorliegen. In jedem Fall ist der Verlader des Verkäufers mitverantwortlich.Der Kunde und Selbstabholer sollte deutlich auf die Umstände hingewiesen werden. Am besten lassen Sie den Kunden auf einem Dokument unterschreiben. Das kann der Warenübergabeschein sein. Die Unterschrift des Fahrzeugführers ist allerdings kein Freibrief für den Verlader. Er bleibt verantwortlichfür eine stabile und ordnungsgemäße Verpackung. Diese muss so gestaltet sein, dass den allgemeinen Ansprüchen des Transportes tatsächlich standhält.