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EU-Berufskraftfahrer Personenverkehr-Weiterbildung (BKrFQG) Bus (m/w) Modul 2

Vor dem 10.09.2008 erworbene Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen D1, D1E, D oder DE fallen nicht unter die Nachweispflicht einer Grundqualifikation, unterliegen aber der Pflicht der regelmäßigen Weiterbildung. Letztere muss bis 10.09.2013 absolviert sein (spätestens 2015 bei Angleichung an die Gültigkeit der Fahrerlaubnis) und alle 5 Jahre erneuert werden. Die Pflicht zur Weiterbildung besteht ebenfalls für Neuerwerber/innen der o. a. Führerscheinklassen, die nach dem 10.09.2008 die Fahrerlaubnis erworben haben. Die Weiterbildung umfasst 5 Module a 7 Std.

 

Link zum Seminar

 

ZIELGRUPPE

(Berufs-) Kraftfahrer/innen im Personenverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen.

 

DAUER

7 Zeitstunden pro Modul

 

TERMINE

Auf Anfrage

 

KOSTEN

auf Anfrage

 

INHALTE

MODUL 2 – MARKT UND IMAGE

  • Verkehrsmarkt in Deutschland
  • Image – mehr als ein Bild
  • Das Fahrzeug als Visitenkarte des Unternehmens
  • Der/die Fahrer/in als Repräsentantin des Unternehmens
  • Vorschriften für die Beförderung bestimmter Personengruppen
  • Umgang mit Konflikten
  • Qualitätssicherung
  • Folgen eines Rechtsstreits

 

SONSTIGES

Download Beschreibung Güterverkehr Weiterbildung Bus (PDF)

 

RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Richtlinie 2003/59/EG, Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG), Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV).

 

HINWEISE

Fördergelder: Können unter bestimmen Voraussetzungen beantragt werden.

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