EU-Berufskraftfahrer Personenverkehr-Weiterbildung (BKrFQG) Bus (m/w) Modul 3
Vor dem 10.09.2008 erworbene Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen D1, D1E, D oder DE fallen nicht unter die Nachweispflicht einer Grundqualifikation, unterliegen aber der Pflicht der regelmäßigen Weiterbildung. Letztere muss bis 10.09.2013 absolviert sein (spätestens 2015 bei Angleichung an die Gültigkeit der Fahrerlaubnis) und alle 5 Jahre erneuert werden. Die Pflicht zur Weiterbildung besteht ebenfalls für Neuerwerber/innen der o. a. Führerscheinklassen, die nach dem 10.09.2008 die Fahrerlaubnis erworben haben. Die Weiterbildung umfasst 5 Module a 7 Std.
Link zum Seminar
ZIELGRUPPE
(Berufs-) Kraftfahrer/innen im Personenverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen.
DAUER
7 Zeitstunden pro Modul
TERMINE
Auf Anfrage
KOSTEN
135,00 EUR (netto zzgl. gesetzliche MWSt., aktuell 19%) pro Person
INHALTE
MODUL 3 – SICHERHEITSTECHNIK UND FAHRSICHERHEIT
- Erhöhung der Fahrsicherheit durch lebenslanges Lernen
- Richtiges Einschätzen einwirkender Kräfte und der Ladung
- Unfallvorbeugung durch richtiges Handeln und vorausschauendes Fahren
- Sicherheitssysteme zur Erhöhung der Fahrzeug- und Verkehrssicherheit
- Richtiges Verhalten in besonderen Verkehrssituationen
- Ahndung von Fehlverhalten
SONSTIGES
Download Beschreibung Güterverkehr Weiterbildung Bus (PDF)
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Richtlinie 2003/59/EG, Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG), Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV).
VERANSTALTUNGSORT
3G Europäische Kompetenzzentrum Ladungssicherung
Für Ihre Verpflegung ist bestens gesorgt.
HINWEISE
Fördergelder: Können unter bestimmen Voraussetzungen beantragt werden.
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