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Beförderungspapier nach ADR/GGVSEB !!

Allgemeinen Angaben, die im Beförderungspapier enthalten sein müssen

ADR 2013 Unterabschnitt 5.4.1.1

ADR 2013 Unterabschnitt 5.4.1.1

Für das Ausfüllen bzw. Übergeben des Beförderungspapiers bei der Beförderung von gefährlichen Gütern auf der Straße haben in der BRD nach der GGVSEB mehrere Verantwortliche Pflichten.

Im ADR 2013 steht unter Unterabschnitt 5.4.1.1
Allgemeinen Angaben, die im Beförderungspapier enthalten sein müssen

Im § 17 GGVSEB „Pflichten des Auftraggebers des Absenders“ steht in Absatz (1) Ziffer 2:
„dafür zu sorgen, dass dem Absender die Angaben nach den Unterabschnitten 5.4.1.1… schriftlich mitgeteilt werden“

Im § 18 GGVSEB „Pflichten des Absenders“ steht in Absatz (1) Ziffer 1:
a)
„auf das gefährliche Gut durch die Angaben nach Absatz 5.4.1.1.1 Buchstabe a bis d ADR …
schriftlich hinzuweisen….

Im § 19 GGVSEB „Pflichten des Beförderers“ steht in Absatz (2) Ziffer 5: dafür zu sorgen, dass
a)
„die Begleitpapiere nach Unterabschnitt 8.1.2.1 Buchstabe a …
dem Fahrzeugführer vor Beförderungsbeginn übergeben werden;“

Um die Arbeit beim Ausfüllen des BEFÖRDERUNGSPAPIERS nach dem ADR/GGVSEB zu erleichtern gibt es mittlerweile Computerprogramme.

Ich möchte auf die Software „Gefahrgut gut verwaltet“ verweisen.
Sie kann Ihre Arbeit sehr gut erleichtern und liefert:
•    Klare, übersichtlichte Benutzerführung
•    Beförderungspapier
•    Beförderungstatistik für den Jahresbericht
•    Stoffinformationen mit vielen Details
Unter folgenden Link http://www.gefahr-gut-verwaltet.de/adr/index-adr.htm finden Sie weiter Informationen.

 

Lasiportal dankt dem Dozent nach Gefahrgut- und Sprengstoffrecht Gerald Dünnebier für die zur Verfügungstellung dieser Ausarbeitung

Gerald Dünnebier ID 739 ausgezeichnet als "Berater des Monats im Lasiportal" 12.2010

Gerald Dünnebier

Eine Garantie auf Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen. Hinweise, Bemerkungen, Kritik sind natürlich erwünscht!
Lasiportal Kontakt-Mail …

Gerald Dünnebier, Dozent nach Gefahrgut- und Sprengstoffrecht  können Sie als Berater im Lasiportal unter folgendem Link aufrufen:
Berater im Lasiportal …

Sehen Sie sich auch die Homepage an:

www.gefahrgut-duennebier.de

 

Weitere Infos zu dieser Thematik gibts im Lasiportal:

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