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Bundesrat stimmt Änderungsverordnung im Gefahrgutrecht zu

Änderungen im Gefahrgutrecht treten zum 1. Januar 2013 in Kraft

Die Verordnung beinhaltet die Änderungen in GGVSEB, ODV, GbV, GGVSee und SchSG (Foto: Gefahr/gut; fotolia).

Die Verordnung beinhaltet die Änderungen in GGVSEB, ODV, GbV, GGVSee und SchSG (Foto: Gefahr/gut; fotolia).

Der deutsche Bundesrat hat vor kurzem der Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher und schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften zugestimmt. Mit dieser Verordnung werden die zum 1. Januar 2013 völkerrechtlich in Kraft tretenden Änderungen des ADR/RID/ADN in innerstaatliches Recht übernommen sowie die daraus resultierenden Änderungen insbesondere in den Zuständigkeiten und Pflichten in Kraft gesetzt.

Im Einzelnen betrifft die Verordnung folgende Punkte:

  • Artikel 1 beinhaltet die notwendigen nationalen Änderungen in der GGVSEB.
  • Artikel 2 beinhaltet die notwendigen nationalen Änderungen in der Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung (ODV).
  • Artikel 3 beinhaltet eine Änderung der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV).
  • Artikel 4 beinhaltet eine Fundstellenergänzung in der GGVSee.
  • Artikel 5 beinhaltet eine Fundstellenergänzung in Abschnitt A Unterabschnitt I der Anlage zum SchSG.

Hier gibts alle Informationen ald pdf-Datei:

Verordnung_zur_Änderung_gefahrgutrechtlicher_
und_schiffssicherheitsrechtlicher_Vorschriften . . . 

Quellen: Gefahr/gut; Springer Fachmedien München GmbH, Aschauer Straße 30, 81549 München

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