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Gefährliche Güter im Pkw befördern

Die Beförderung gefährlicher Güter im Pkw oder Kombi ist im gewerblichen Bereich tägliche Praxis

Beförderung gefährlicher Güter im Pkw

Beförderung gefährlicher Güter im Pkw

Auch in der chemischen Industrie werden kleinere Gefahrgutmengen häufig im Pkw transportiert (z.B. im Außendienst durch die Mitnahme von Proben). Die Fahrzeugführer sind dabei mit komplizierten Transportvorschriften konfrontiert, einer Rechtsmaterie, die für Laien schwer verständlich ist.

Insbesondere wenn nur gelegentlich Gefahrgut befördert wird, kann es zu Problemen kommen. Um hier Abhilfe zu schaffen und eventuelle Informationsdefizite auszuschalten, haben Experten des Verbandes der Chemischen Industrie die vorliegende Leitlinie erarbeitet.

Die Leitlinie soll mit Blick auf den Fahrzeugführer in kompakter Form den rechtlich verbindlichen Rahmen darstellen, auf Erleichterungen und Freistellungen bei bestimmten Kleinmengen hinweisen und über die Vorschriften hinausgehende, sicherheitsrelevante Anweisungen zur Verfügung stellen.

Spezifische firmenindividuelle Empfehlungen können darüber hinaus durchaus sinnvoll sein, da diese Verbandsleitlinie naturgemäß nicht alle Spezialfälle optimal abdecken kann.

Weitere Hinweise zu diesem Thema enthalten die Merkblätter der BG Chemie: A 013 (BGI 671) „Beförderung gefährlicher Güter“ und A 014 (BGI 744) „Gefahrgutbeförderung im Pkw“.

Mit folgendem Link können Sie die VCI-Leitlinie abrufen: Beförderung gefährlicher Güter im PKW/Kombi …

Quelle: Verband der Chemischen Industrie e.V.; vci.de

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