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Gefahrgutrecht (Amtliche Mitteilungen)

Ziel des Gefahrgutrechts ist der Schutz der Bevölkerung und betroffener Personengruppen vor den Gefahren, die vom Transport gefährlicher Güter ausgehen.

Gefahren StartlogoDas Gefahrgutrecht setzt sich zusammen aus Übereinkommen auf globaler und europäischer Ebene und Richtlinien der Europäischen Union, die unter dem Dach des Gefahrgut-Beförderungsgesetzes in nationales Recht umgesetzt werden. Es wird ergänzt durch die in den Rechtsvorschriften in Bezug genommene internationale und europäische Normung sowie durch nationales Regelwerk.Im Bereich des Gefahrgutrechts erfüllt die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) aufgrund gesetzlicher Zuständigkeitsregelungen eine Reihe von Aufgaben der Prüfung, Zulassung, Zertifizierung, Genehmigung und Anerkennung, z.B. die Bauart-Zulassung von Gefahrgutumschließungen, die Anerkennung von Prüfstellen und von Qualitätssicherungsprogrammen von Herstellern.hier können Sie die Amtlichen Mitteilungen abrufen …

Quelle: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). bam.de

Gefahrgutrecht Neufassungen/Aktuelles
Zulassung der Verpackung für die Beförderung von ansteckungsgefährlichen Tierkörpern auf der Straße. Zulassung der Beförderung von Tierkörpern, von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie mit dem hochpathogenen Vogelgrippe-Virus (HPAIV), dem Tollwut-Virus oder ansteckungsgefährlichen Stoffen der Kategorie A, die nur gefährlich für Tiere sind, infiziert sind.hier könnenSie die Allgemeinverfügung abrufen …

Quelle: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). bam.de

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