Gefahrguttransporte im Baugewerbe
Leitfaden der BG Bau zu Verantwortlichkeit, Schulung und Kleinmengenreglung bei Gefahrguttransporten
In der Bauwirtschaft müssen häufig gefährliche Güter transportiert werden. Einen Leitfaden zur Schulung beauftragter und sonstiger verantwortlicher Personen, die solche Güter befördern müssen, und zur so genannten Kleinmengenregelung, hat jetzt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) veröffentlicht.
Wer kleine Mengen gefährlicher Güter transportiert, muss nicht alle Vorschriften der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) beachten. Die meisten Unternehmen der Bauwirtschaft können sich die Kleinmengenregeln zunutze machen, die „erleichterte Beförderungen“ zulassen.
Bei Transporten mitÜberschreitung der Höchstmenge der Kleinmengenregelung muss der Fahrzeugführer ein Unfallmerkblatt (schriftliche Weisung) mitführen. Dieses muss seit dem 1. Juli der Vorlage des ADR entsprechen.
In der Bauwirtschaft müssen vier Personengruppen die Vorschriften der GGVSE einhalten: Fahrzeughalter, Absender, Verlader und Fahrzeugführer. Der Fahrzeughalter, also der Unternehmer, trägt nach dem Gesetz die grundsätzliche Verantwortung dafür, dass in seinem Betrieb die gefahrgutrechtlichen Vorschriften befolgt werden.
Hier finden Sie den „Leitfaden zur Schulung beauftragter Personen und sonstiger verantwortlicher Personen im Rahmen der Beförderung gefährlicher Güter in der Bauwirtschaft“ als pdf-Datei und als Flyer . . .
www.bgbau-medien.de/pdf/f_transp.pdf
www.bgbau-medien.de/pdf/ghs_flyer.pdf
Quellen: BG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, Hildegardstraße 29/30, 10715 Berlin, info@bgbau.de; GISBAU – Gefahrstoff-Informationssystem der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, Hungener Straße 6, 60389 Frankfurt/Main, gisbau@bgbau.de
Weitere Infos zu dieser Thematik gibt’s im Lasiportal:
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) . . .