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Gefahrstoffverzeichnis für Ihren Betrieb erstellen

Nach § 7  Absatz 8 Gefahrstoff Verordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. Ein Gefahrstoffverzeichnis oder -kataster informiert auf einen Blick über alle Gefahrstoffe in ihrem Betrieb – ihre Mengen, Gefährdungsgrade und … Verwendungen.

Es muss geführt werden, wenn Stoffe vorhanden sind, die eine Gefahr für die Beschäftigten darstellen. Das Verzeichnis ist auf aktuellem Stand zu halten und muss allen betroffenen Beschäftigten und ihren Vertretern zugänglich sein.

hier können Sie ein  >> Gefahrstoffverzeichnis für Ihren Betrieb erstellen

Quelle: Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie; gischem.de

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