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Ladungssicherung und Gefahrguttransporte

Märkischer Kreis: Mängel bei 50 Prozent von kontrollierten Gefahrguttransporten und Transporten mit Gefahrgutabfall

Der Verkehrsdienst der Polizei des Märkischen Kreises bemängelte 50 Prozent der kontrollierten Gefahrguttransporte (Foto: Polizei Märkischer Kreis)

Der Verkehrsdienst der Polizei des Märkischen Kreises bemängelte 50 Prozent der kontrollierten Gefahrguttransporte (Foto: Polizei Märkischer Kreis)

Bei Gefahrguttransporten ist es wichtig, dass die Verantwortlichen auch mit den notwendigen Dokumenten ausgestattet sind. Dass dies häufig nicht der Fall ist, musste der  Verkehrsdienst der Polizei des Märkischen Kreises erkennen.

Bei der Kontrolle von Gefahrguttransporten und Transporten mit Gefahrgutabfall wurden 50 Prozent bemängelt.

Kontrolliert wurden besonders die mitgeführten Dokumente wie z.B. Bescheinigung zum Transport gefährlicher Güter (ADR-Bescheinigung) Begleitpapiere ( Lieferscheine, Abfallbegleitschein, schriftliche Weisungen / Unfallmerkblätter) oder bei Tankfahrzeugen die Tankzulassungen sowie Fahrzeugscheine und Führerscheine.

Weiterhin wurde auf die richtige Ladungssicherung geachtet und dass die Verpackungen / Behältnisse, in denen das Gefahrgut transportiert wurde, keine Beschädigungen aufwies und auch zulässig war. Die mitzuführende persönliche Schutzausrüstung wie Schutzbrillen, Schutzanzüge, Augenspülflasche, Atemschutzmaske und Feuerlöscher etc. wurden auf Vollständigkeit und Brauchbarkeit überprüft.

Insgesamt wurden an  fünf Tagen 28 Gefahrguttransporte kontrolliert; das Fazit:  14 Transporte (50%) wurden bemängelt. Es wurden nicht nur Ordnungswidrigkeitenanzeigen gegen die Fahrzeugführer, sondern auch gegen weitere verantwortliche Personen wie Beförderer, Absender und Verlader gefertigt.

Hinzu kommt, dass sich unter den 14 bemängelten Transporten auch zwei Transporte mit gefährlichen Abfällen befanden, die ihre Ladung zur Zentralen Entgiftungsanlage nach Iserlohn verbringen wollten. Bei diesen Transporten wurden nicht nur fehlerhafte Beförderungspapiere festgestellt, sondern auch Abfälle, die nicht zu der Gefahrgutbezeichnung passten.

 

Quelle: Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis; presseportal.de/polizeipresse

 

Weitere Infos zu dieser Thematik gibts im Lasiportal:

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